Dienstleister bucht Jahresgebühr vom Konto ohne Genehmigung

2. Juli 2015 11:08 |
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Internetrecht, Computerrecht


Eine GmbH eröffnet ein Konto bei Rakuten.de.

Nach der Eröffnung erhält die GmbH diverse zu unterschreibene Unterlagen, das SEPA Lastschriftmandat und die AGB.

Ohne jedoch nur eine Unterschrift geleistet zu haben bucht Rakuten die Jahresgebühr in Höhe von 408€ zzg. Ust. vom Konto der GmbH.

Die GmbH kontaktiert Rakuten und fordert auf den Betrag zurückzusenden und verweist auf die nicht unterschriebenen Verträge sowie das Mandat.

Rakuten verwehrt die Rückzahlung und zwingt die GmbH zur Zusammenarbeit. Zudem verlangt der Dienstleister die Zusendung von Unterlagen wie Steuernummer, aktueller HR Auszug, Unterschrift des GWG Formulars, Ausweiskopien und Gesellschaftervertrag. Diese gesamten Unterlagen möchte die GmbH nicht senden. Erst nach Erhalt der Unterlagen "könne der Zugang freigeschaltet werden".

Ist dies rechtmäßig und kann der Betrag zurückgefordert werden bzw. das Zustandekommen des Vertrags angefochten werden?
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Die Frage ist, ob bereits mit der Konto Eröffnung ein Vertrag begründet wurde, also ein Angebot vom Dienstleister angenommen wurde.

Behält dieser sich die Annahme vor, oder sollen die Verträge schriftlich fixiert werden, dürfte das zu verneinen sein.

Es kommt folglich auf den Anmeldevorgang und die übermittelten Unterlagen an. Diese müssen weiter geprüft werden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller 2. Juli 2015 | 13:33

Vielen Dank für die Beantwortung der Frage.

Um das Anliegen abzuschließen, möchte ich Sie bitten zu prüfen, ob Sie auf der Anmeldeseite des Anbieters (http://infos.rakuten.de/anmeldung/) sehen können, ob durch die Anmeldung an sich bereits ein Vertrag begründet wurde und ob ich irgendeine Chance habe diesen anzufechten, auch wenn ich bisher keine Unterschriften geleistet habe. Unterlagen von meiner Seite wurden nicht übermittelt.

Ich möchte nur vor dem Hintergrund erinnern, dass sich dann so gesehen jeder auf meinen Namen dort anmelden kann, ohne das ich der Anmeldung zugestimmt habe. Da muss doch irgendein Sicherheitsmechanismus existieren.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. Juli 2015 | 14:02

Viele Dank für die Informationen.

Nach der Seite und den AGB melden Sie sich an, der Vertrag kommt mit der Zulasdungsmail von R. zustande.
Diese haben Sie offenbar erhalten, so dass ein Vertrag zu Stande kam.
Die weiteren Erwägungen könnten natürlich zutreffend sein, allerdings dürfen Sie nicht wahrheitswidrig die Anmeldung bestreiten.

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