Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Auf der verlinkten Seite sind Trikots von amerikanischen Sportmannschaften zu sehen, die farblich und im Design stark an die Originale angelehnt sind.
In Deutschland würde sich jeweils die Frage stellen, ob die zugrundeliegenden Trikots urheberrechtlich, markenrechtlich oder in sonstiger Weise geschützt sind.
Das wird jedenfalls für Profimannschaften weit überwiegend der Fall sein.
Sie würden dann fremde Marken markenmäßig nutzen. Ohne ein entsprechende Erlaubnis des Rechteinhabers ist das unzulässig und Sie müssen mit einer kostspieligen Abmahnung rechnen.
Was wahrscheinlich zulässig wäre, wäre eine rein farbliche Anlehnung ohne die Verwendung von Schriftarten und Bezeichnungen der jeweiligen Mannschaften. Was insoweit zulässig ist, ist aber jeweils eine Einzelfallbetrachtung.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Sehr geehrte Frau Stadler,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe noch eine Frage zum Schutz an sich: Woher weiß ich, welche Produkte markenrechtlich, etc. geschützt sind? Muss ich dies bei der entsprechenden Firma anfragen, muss es auf den Produkten vermerkt sein, oder gibt es eine allgemeine Übersicht oder ähnliches darüber?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne nehme ich noch ergänzend Stellung:
Sie können beim DPMA und beim EUIPO online eine Recherche durchführen, ob Symbole, Namen und Marken geschützt sind. Bei Profi-Vereinen wird das Regelmäßig der Fall sein.
Ein Weiß-Blaues Trikot dürfen Sie aber sicherlich darstellen. Die Verwendung von Schriftart und Mannschaftsbezeichnung ist aber dann schon ein Grenzfell, die Verwendung eines Logos dürfte in fast allen Fällen unzulässig sein.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechsanwältin-