Darlehen / Schenkung innerhalb der Familie

1. Juni 2009 21:30 |
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Steuerrecht


Hallo liebe Anwälte,

wir haben folgende Fragestellung:

Meine Frau und ich haben uns ein Haus gekauft. Bei der Finanzierung wollen uns meine Eltern mit 110.000€ unterstützen. Ihnen ist allerdings wichtig, dass meine Schwester nicht benachteiligt wird. Wir sollen ihr die Hälfte des Geldes zur Verfügung stellen, sobald sie es für eine eigene Immobilie benötigt.
Damit wir das Geld meiner Schwester geben können, ohne dass Schenkungssteuer anfällt, haben wir uns Folgendes überlegt:
Meine Eltern schenken 55.000€ meiner Schwester und 55.000€ mir. Meine Schwester wiederrum leiht uns das Geld und wir zahlen es ihr nach und nach zurück.
Ist dieses Vorgehen sinnvoll oder gibt es eine bessere Lösung?
Z.B. Meine Eltern geben uns jetzt die ganze Summe und meine Frau, mein Sohn (4 Monate alt) und ich schenken meiner Schwester jeweils maximal 20.000€.
Sofern wir meiner Schwester Zinsen zahlen wird sie diese versteuern müssen, oder? Wie sieht es im Fall eines zinslosen Darlehens aus, fallen auch für dieses Steuern an? Ab welchem Zinssatz ist ein Darlehen eigentlich zinslos?

Über eine klärende Antwort würde ich mich sehr freuen.
Sehr geehrter Fragesteller,

ich möchte Ihre Frage anhand des von Ihnen dargestellten Sachverhaltes und des ausgelobten Einsatzes wie folgt beantworten:

1. Es scheint als ob die Möglichkeit, dass Ihre Eltern den Betrag hälftig an Sie und Ihre Schwester verschenken und diese Ihnen wiederum ein Darlehen gibt, die sinnvollste und risikoloseste ist.
Dies aus folgenden Gründen:

a) Wenn Sie die Schenkung AN Ihre Schwester auf Ihre Frau und Kinder aufteilen, muss bereits zuvor von Ihren Eltern an diese geschenkt worden sein, wobei die Freibeträge zumindest bei Ihrer Frau nicht ausreichen.
b) Sofern die Schenkung auf Sie und Ihre Schwester aufgeteilt wird reichen die Freibeträge aus. Das Darlehen ist zinslos nur bei einem Zinssatz von 0,0 %. Sofern Sie einen Zinssatz vereinbaren sind die hieraus gewonnen Zinserträge im Rahmen der Abgeltungssteuer mit 25% zu versteuern. Jedoch nur die Zinsen. Sie jedoch können unter Umständen die Zinsen absetzen als Finanzierungskosten, dies sollte jedoch gesondert geprüft werden. Ihre Schwester wiederum hat jedoch einen Freibetrag für Kapitalerträge wie diese Zinseinnahmen i.H.v.801,00 € pro Jahr.

Letztlich ist ein Zins aber sinnvoll, da insbesondere der Drittvergleich den die Finanzämter anstellen, dazu führen können, dass das Finanzamt für die Zahlung Ihrer Schwester an Sie wiederum von einer Schenkung ausgeht, zumindest in Höhe der Zinsen. Bei einem vertraglich vereibarten Darlehen mit Zinsen wird dies ausgehebelt.

Ich kann Ihnen daher nur die Variante des Darlehens mit einem angemessenem Zins empfehlen.
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