Courtage,4/2015

20. April 2015 15:09 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Über eine Bekannte bekam ich Kenntnis von einer zu mietenden Wohnung, die sich momentan noch im Bau befindet. Diese Bekannte hat im gleichen Neubau eine Wohnung gekauft und auf meine Bitte hin den Immobilienmakler gebeten, mir den Plan der Wohnung zukommen zu lassen.

Dieser schickte mir daraufhin den Plan zu und auch einen Mietvertrag, den ich unterzeichnete und zurückschickte.

Nach kurzer Zeit erhielt ich Post von dem Immobilienmakler : meine Ausfertigung des Mietvertrages, die vom Besitzer meiner zukünftigen Wohnung ebenfalls unterzeichnet war, sowie einen separaten Umschlag mit der Bitte, die „ Courtage „ in dem Fall zwei Nettomonatsmieten auf das Konto des Maklers zu überweisen.

Meine Frage nun : Ist die Forderung des Maklers berechtigt, nachdem weder in zwei Telefonaten mit dem Makler noch schriftlich jemals von einer Courtage die Rede war?

Hätte er mich nicht auf die zu erwartenden Kosten aufmerksam machen müssen ?

Vielen Dank für Ihre Hilfe !
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

der Makler hätte Sie darauf hinweisen müssen, daß er die Übersendung von Plan und Mietvertrag als für Sie entgeltliche Maklerdienstleistung erbringen wollte.

In dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25.09.1985 - IVa ZR 22/84 - heißt es: Wer sich an einen Makler wendet, erklärt damit noch nicht schlüssig seine Bereitschaft zur Zahlung einer Maklerprovision für den Fall, daß ein Vertrag über das angebotene Objekt zustandekommt. Der Interessent darf nämlich, soweit ihm Gegenteiliges nicht bekannt ist, davon ausgehen, daß der Makler das Objekt vom Verkäufer [bzw. Vermieter] an die Hand bekommen hat und deshalb mit der angetragenen Weitergabe von Informationen eine Leistung für den Anbieter erbringen will. Ohne weiteres braucht der Interessent in einem solchen Fall nicht damit zu rechnen, daß der Makler auch von ihm eine Provision erwartet.

Die Forderung des Maklers ist mithin nicht berechtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt
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