Guten Abend,
nach Ihrer Schilderung ist der PC von der Polizei bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmt worden. Auf die von Ihrem früheren Verfahrensbevollmächtigten eingereichte Beschwerde hat offensichtlich dann das Amtsgericht die Beschlagnahme bestätigt.
Ich kann Ihnen leider keine Hoffnung machen, daß Sie Ihren PC so schnell wiedersehen. Der PC ist zunächst ein Beweisstück, welches von der Staatsanwaltschaft im Laufe des Ermittlungsverfahrens ausgewertet werden wird. Schlimmstenfalls bleiben die Geräte bei der Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht nach Eröffnung des Hauptverfahrens bis zum Abschluß des Verfahrens.
Bei der derzeitigen Sachlage erscheint es mir sinnvoll, zunächst Akteneinsicht zu beantragen und dann über eine Stellungnahme zu entscheiden. Dann macht es -hier kommt es aber auf den Einzelfall an- Sinn, sich mit der Staatsanwaltschaft wegen einer etwaigen Herausgabe des Gerätes in Verbindung zu setzen.
Akteneinsicht bekommen Sie nur über einen Verteidiger. Wenn ich Ihnen hier weiterhelfen kann, kontaktieren Sie mich bitte.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax. 04941 60 53 48
e-mail info@fachanwalt-aurich.de
nach Ihrer Schilderung ist der PC von der Polizei bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmt worden. Auf die von Ihrem früheren Verfahrensbevollmächtigten eingereichte Beschwerde hat offensichtlich dann das Amtsgericht die Beschlagnahme bestätigt.
Ich kann Ihnen leider keine Hoffnung machen, daß Sie Ihren PC so schnell wiedersehen. Der PC ist zunächst ein Beweisstück, welches von der Staatsanwaltschaft im Laufe des Ermittlungsverfahrens ausgewertet werden wird. Schlimmstenfalls bleiben die Geräte bei der Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht nach Eröffnung des Hauptverfahrens bis zum Abschluß des Verfahrens.
Bei der derzeitigen Sachlage erscheint es mir sinnvoll, zunächst Akteneinsicht zu beantragen und dann über eine Stellungnahme zu entscheiden. Dann macht es -hier kommt es aber auf den Einzelfall an- Sinn, sich mit der Staatsanwaltschaft wegen einer etwaigen Herausgabe des Gerätes in Verbindung zu setzen.
Akteneinsicht bekommen Sie nur über einen Verteidiger. Wenn ich Ihnen hier weiterhelfen kann, kontaktieren Sie mich bitte.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
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