Buchtitel - Ähnlichkeitsprinzip bei anderen Büchern, Medien, Produkten

| 20. November 2019 18:58 |
Preis: 55,00 € |

Medienrecht


Beantwortet von


21:11
Ich schreibe gerade ein Katzen-Buch, das im 1. Quartal 2020 veröffentlicht werden soll.

Der Titel soll lauten: Die Katze - 360 Grad, der Untertitel: Verhaltensprobleme, Erkrankungen, Therapiemöglichkeiten.

Jetzt möchte ich natürlich nicht, dass es ein ähnlich benanntes Buch auf dem Markt gibt. Ich habe überall recherchiert und nichts ähnlich-lautendes oder gleichlautendes gefunden.

Gefunden habe ich:
- 360 Grad Selbstmarketing - Strategien Arbeitszufriedenheit (Buch)
- 360 Grad als Verlagsname (gefundenes Buch: Deine Katze liebt Dich über alles)
- Viele Katzen-Spielzeuge, die mit 360 Grad bezeichnet werden, z. B. Spielkugel 360 Grad o. ä.

Auch im Markenregister wurde mir kein ähnlicher Name angezeigt.

Würden Sie eine Gefahr sehen, wenn ich meinen Titel verwende - oder kann das mit den 3 genannten Punkten zur Kollision führen?

Ich würde dann im nächsten Schritt für meinen Titel eine Titelschutzanzeige buchen.
20. November 2019 | 19:47

Antwort

von


(331)
Kapitelshof 36
53229 Bonn
Tel: 0228 / 90 888 32
Web: https://www.dietrich-legal.de
E-Mail: info@dietrich-legal.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Ich sehe hier keine Probleme bei der Benennung des Buches mit diesem Titel. Die drei genannten Punkte unterscheiden sich genügend. Auf den Begriff "360 Grad" würde man heutzutage für Bücher wahrscheinlich auch keinen Markenschutz als Wortmarke mehr bekommen, da der Begriff zu allgemein ist.

Es gibt zwar eine alte eingetragene Marke "360 Grad", die in der Nizza Klasse 16 (darunter fallen auch Bücher) geschützt ist:

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/2912093/DE

Jedoch ist die Unterklasse hier Werbung und Fotografie, somit nicht mit Ihrem Vorhaben vergleichbar.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 20. November 2019 | 21:04

Lieber Herr Dietrich,

herzlichen Dank für Ihre Antwort, die mir sehr weiterhilft.

Dann würde ich im nächsten Schritt noch die Titelschutzanzeige buchen.


Liebe Grüße


Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. November 2019 | 21:11

Ich habe Ihnen gerne geholfen und wünsche Ihnen viel Erfolg.

Viele Grüße
Alexander Dietrich

Bewertung des Fragestellers 20. November 2019 | 21:14

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 20. November 2019
5/5.0

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