20. November 2019
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19:47
Antwort
vonRechtsanwalt Alexander Dietrich
Kapitelshof 36
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Web: https://www.dietrich-legal.de
E-Mail: info@dietrich-legal.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Ich sehe hier keine Probleme bei der Benennung des Buches mit diesem Titel. Die drei genannten Punkte unterscheiden sich genügend. Auf den Begriff "360 Grad" würde man heutzutage für Bücher wahrscheinlich auch keinen Markenschutz als Wortmarke mehr bekommen, da der Begriff zu allgemein ist.
Es gibt zwar eine alte eingetragene Marke "360 Grad", die in der Nizza Klasse 16 (darunter fallen auch Bücher) geschützt ist:
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/2912093/DE
Jedoch ist die Unterklasse hier Werbung und Fotografie, somit nicht mit Ihrem Vorhaben vergleichbar.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
20. November 2019 | 21:04
Lieber Herr Dietrich,
herzlichen Dank für Ihre Antwort, die mir sehr weiterhilft.
Dann würde ich im nächsten Schritt noch die Titelschutzanzeige buchen.
Liebe Grüße
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
20. November 2019 | 21:11
Ich habe Ihnen gerne geholfen und wünsche Ihnen viel Erfolg.
Viele Grüße
Alexander Dietrich