27. September 2009
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11:00
Antwort
vonRechtsanwalt Sven Kienhöfer
Parlerstr. 30
73525 Schwäbisch Gmünd
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auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes möchte ich Ihre Frage gerne wie folgt beantworten:
Bei einer Überschreitung von knapp über 40 km/h drohen Ihnen folgende Konsequenzen:
Zwischen 160-200 € Geldstrafe; 3 oder 4 Punkte in Flensburg; 1 Monat Fahrverbot.
Wenn Sie diese Konsequenzen umgehen wollen, empfehle ich Ihnen eine Vertretung durch einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt.
Dieser füllt schon den Anhörungsbogen für Sie auf und nimmt dann für Sie Akteneinsicht bei der Verwaltungsbehörde. Als Privatperson erhalten Sie dagegen keine Akteneinsicht.
Nach Akteneinsicht informiert Sie der Rechtsanwalt über die mögliche Verteidigungsmöglichkeiten in Ihrem Fall ( meisten gibt es da mehrere Ansatzpunkte).
Sollten Sie keinen Rechtsanwalt beauftragen wollen, füllen Sie bitte auf dem Anhörungsbogen nur die personenbezogenen Angaben aus. Zum Tatvorwurf machen Sie bitte keine Angaben.
Mit dieser Taktik erleiden Sie keinerlei Nachteile, wahrscheinlich wird dann aber der Bußgeldbescheid mit den o.g. Folgen gegen Sie ergehen.
Hinsichtlich des Bildmaterials gilt, dass es, wenn es nicht beim Anhörungsbogen dabei ist, im Ermessen der Behörde liegt, ob es Ihnen zugänglich gemacht wird. Der sicherste Weg ist über die Beauftragung des Rechtsanwalt und die Akteneinsicht.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen. Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt