ob ein Eintrag ins Strafregister erfolgt, hängt von der Art der Verfahrensbeendigung ab. Hier bleibt Ihnen nur übrig, auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu warten.
Wenn das Verfahren, möglicherweise gegen Zahlung der Geldauflage, eingestellt wird, wird auch in das Zentralregister nur die Einstellung des Verfahrens vermerkt. Bei einer Verurteilung wird diese vermerkt.
Letzteres ist auch nicht soo dramatisch, da für eine Auskunft aus dem Führungszeugnis -egal ob für Behörden oder für Private- ohnhein nur die Verurteilungen vermerkt werden, die höher als 90 Tagessätze ausfallen. Dies halte ich nach Ihrer Schilderung für ausgeschlossen.
Dies bedeutet, daß bei einer Auskunft aus dem Zentralregister dieses keine Eintragungen enthält.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de
Guten Abend,
ich danke Ihnen für Ihre schnelle und ausführliche Antwort.
Gerne würde ich noch wissen, welche Auswirkung (z.B. Studium fürs Lehramt oder Beamtenlaufbahn)eine Eintragung im BZR bei Verurteilung und bei Einstellung mit Zahlungsauflage für meine Zukunft hat
bzw. ob es für diesen Fall eine Tilgungsfrist gibt, nach der man zum Lehramt oder zur Beamtenlaufbahn doch zugelassen werden kann und ob ich bei Verfahrenseinstellung gegen Zahlungsauflage auch vorbestraft bin.
Danke Ihnen für eine Antwort.
Guten Abend,
es kommt bei der Eintragung einer etwaigen Verurteilung im Bundeszentralregister auf die Höhe der Verurteilung an. Für private Auskünfte aus dem Führungszeugnis wird die Verurteilung nur erwähnt, wenn die Verurteilung mehr als 90 Tagessätze ausmacht. In der Regel müssen Sie für eine Einstellung als Beamter ein Führungszeugnis selbst vorlegen. Die Verurteilung wäre dann also dort nicht erwähnt.
Bei Führungszeugnissen für Behörden würde die Verurteilung allerdings erwähnt werden.
Die Tilgungsfrist einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von unter 90 Tagessätzen beträgt fünf Jahre ab Rechtskraft des Urteils. Sofern also keine neue Verurteilung dazu kommt, wird die Verurteilung nach fünf Jahren vollständig gelöscht. Vorbestraft sind Sie bei einer Verfahrungseinstellung gegen Zahlungsauflage nicht.
Freundliche Grüße
Michael Weiß