Betriebsprüfung trotz Aufhebung des Vorbehalt der Nachprüfung

1. März 2025 18:35 |
Preis: 45,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich habe für das Jahr 2018 einen Steuerbescheid erhalten. In einem späteren Bescheid im Jahre 2022 wurde der Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben..

Im Oktober 2024 Worte für den Zeitraum 2018 eine Betriebsprüfung angeordnet. Diese wird derzeit durchgeführt.

Ist eine Prüfung für den Zeitraum 2018 trotz des Bescheides über die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung zulässig?
Auch wenn der Vorbehalt der Nachprüfung für das Jahr 2018 im Jahr 2022 aufgehoben wurde, kann das Finanzamt dennoch eine Betriebsprüfung für diesen Zeitraum durchführen. Die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung bedeutet, dass der Steuerbescheid nur noch nach den allgemeinen Änderungsvorschriften der §§ 172 ff. AO geändert werden kann. Eine Betriebsprüfung dient jedoch der Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse und kann auch nach Aufhebung des Vorbehalts durchgeführt werden.

Ich hoffe, das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!


ANTWORT VON

(177)

Zehdenicker Str. 16
10119 Berlin
Tel: 030/37003161
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Stefan-Sepp-Lorenz-__l108700.html
E-Mail: stefan.lorenz@steuer-aktiv.de
RECHTSGEBIETE
Steuerrecht, Fachanwalt Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Existenzgründungsberatung, Vertragsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119123 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die verständliche Antwort ...
5,0/5,0
sehr gut und umfassend. Sehr ausführliche Antwort. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Danke für die schnelle und umfangreiche Beantwortung meiner Frage ...