Betriebshaftpflichtversicherung - Kann ich nicht eine Werkstatt meines Vertrauens selbst bestimmen?

17. Dezember 2009 15:40 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Hallo,

ich hatte vor einem Monat einen Verkehrsunfall. Ich befuhr eine Straße, als ein Minibagger rückwärts von einem Parkplatz aus auf die Fahrbahn fuhr und meinen Pkw an dessen rechter Seite rammte.

Es fuhr ein junger Mann den Bagger für eine Gartenbaufirma. Der Bagger hatte kein Kennzeichen. Der Baggerfahrer war an dem Unfall schuld.

Ich ließ von meinem Unfallschaden ein Gutachten erstellen und der Gutachter sandte dieses an die gegnerische Versicherung. Die gegnerische Versicherung sagte mir am Telefon, dass es keine Haftpflichtversicherung, sondern eine Betriebshaftpflichtversicherung wäre und ich daher keinen Forderungsanspruch gegen diese Versicherung hätte.

Die Versicherung sagte weiter, das ihr der Versicherte kein Polizeiprotokoll gesandt habe. Ich erklärte der Versicherung, das keine Polizei da war, weil es keinen Personenschaden gab.

Die Versicherung sagte mir sie werde es prüfen und mir in ein paar Tagen einen Bescheid zusenden. Das war vor einer Woche.

Heute kam ein Schreiben der gegnerischen Versicherung mit einem Gegengutachten das ca. 1.000 Euro weniger Schaden und 200,- Euro weniger Wertminderung angibt und mir Werkstätten in der Nähe nennt, die angeblich den Schaden zu den günstigeren Bedingungen für die Versicherung beheben würden, ohne das der gegnerische Gutachter carexpert mein Fahrzeug gesehen hat.

Die Mehrwertsteuer wurde von der Versicherung außerdem in Abzug gebracht und ich gefragt ob ich vorsteuerabzugsberechtigt bin, was ich nicht bin.

Die Versicherung würde den um rund 2.000,- Euro geminderten Schaden (gegnerisches Gutachten 1.000,- Euro niedriger u. MwSt.-Abzug 1.000,- Euro) an die Reparaturwerkstatt zahlen.

500,- Selbstbeteiligung soll der Versicherte laut seiner Versicherung an die Werkstatt zahlen, was die Versicherung mir in Abzug bringt.

Kann ich nicht eine Werkstatt meines Vertrauens selbst bestimmen?

Muss die Versicherung nicht den Schaden ersetzen, den meine Werkstatt mir berechnet?

Kann die Versicherung 500,- Euro Selbstbeteiligung abziehen?

Gilt nicht das Gutachten meines Gutachters?

Wie hoch wäre prozentual meine Selbstbeteiligung für die ich theoretisch für die Nutzung von meinem "latent gefährlichen PKW" hafte weil von einem fahrenden Fahrzeug eine Gefahr ausgeht?
17. Dezember 2009 | 15:58

Antwort

von


(156)
Parlerstr. 30
73525 Schwäbisch Gmünd
Tel: 07171/8709925
Tel: 0178/5579635
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Sven-Kienhoefer-__l103293.html
E-Mail: info@ra-kienhoefer.de
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:

Ich beantworte Ihre Fragen hinsichtlich der Eintrittspflicht und Werkstattwahl gerne ausführlich, benötige dazu aber noch einige Informationen von Ihnen.

Bitte rufen Sie mich unter 07171/8709925 an.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt


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