4. Juli 2015
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13:24
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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26135 Oldenburg
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E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sie müssen keinen Anwalt oder eine Anwaltin beauftragen. EineAnwaltszwang besteht nicht.
Wenn das Gericht aber schon darauf hinweist, dass Sie eine anwaltliche Vollmacht beibringen sollen, wird zumindest eine Untertsützung erforderlich sein.
Insbesondere sind auch die Gutachen zu prüfen.
Ich rate Ihnen dringend einen Anwalt auch zu beauftragen, damit ds Verfahren in Ihrem Interesse geführt werden kann.
Gerade weil Sie auch keine Betreuung wollen, müssten bereits nach dem Gesetz besondere Voraussetzungen vorliegen, um überhaupt eine Betreuung einzurichten. Auch darauf ist zu achten.
Sie sollten daher einen Anwalt beauftragen.
MIt freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg