Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider kann Ihre Frage nur nach Vorlage des Steuerbescheides und der Versicherungsunterlagen beantwortet werden.
Senden Sie uns das gerne zu!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider kann Ihre Frage nur nach Vorlage des Steuerbescheides und der Versicherungsunterlagen beantwortet werden.
Senden Sie uns das gerne zu!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
22. Oktober 2018 | 18:44
Leider haben Sie meine Frage nicht beantwortet, sondern eine Gegenfrage gestellt! Ich betrachte deshalb die Gebührenzahlung als unzulässig!
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
22. Oktober 2018 | 19:24
Wir haben Ihnen angeboten, die Dokumente hochzuladen oder zuzusenden, dann hätten sie sofort die Antwort erhalten! Wenn Sie das nicht machen, ist das Ihr Problem. Sie können das gerne noch nachholen, ich ergänze dann meine Antwort - eine Beantwortetung ohne Unterlagen wäre unseriös, also seien sie mal schön etwas freundlicher in Ihrem Tonfall!