Berechnung einer Pauschale für die Endreinigung einer möblierten Wohnung.

2. November 2018 16:31 |
Preis: 52€ Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich vermiete eine möblierte Komfortwohnung ( Bio-Möbel, Fernseher ,Waschmaschine, warm- und kalt- Wasser,
gefliest. Für die Endreinigung (Vorhänge und Kissenbezüge Zudecken, Schränke und Geschirreinigung usw.), die von uns ausgeführt wird berechne ich eine Pauschale von 190,00€. Mit Hilfe des Mieters : 80,00 €.
Die Reinigungskosten sind im Mietvertrag vereinbart. Ist das Rechtens? u. welcher Paragraph ist hier anwendbar?
Die Wohnung liegt im Souterrain , hat eine normale Geschoßhöhe und große Fenster. Ich berechne hier
eine Warmmiete von € 520.00.Größe: 58 qm





2. November 2018 | 17:33

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
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Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail: mail@anwaltskanzlei-dotterweich.de
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderungsummarisch gerne wie folgt beantworte:

Sofern die Klausel im Wege einer sog. Individualvereinbarung Bestandteil des Mietvertrages geworden ist, erscheint sie zulässig. Dann müssen beide Parteien bei der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragspassagen frei gewesen sein und die Gelegenheit gehabt haben, eigene Texte vorzuschlagen (vgl. BGH, Urteil vom 14.04.2010, Az. VIII ZR 123/09).

Dies wäre nicht der Fall, wenn der Vermieter dem Mieter den Vertrag ohne Diskussion zur Unterschrift vorlegt. Dann muss von einem Formularvertrag immer Sinne von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgegangen werden. Die von Ihnen verwendete Klausel läuft Gefahr, gegen Par. 307 BGB zu verstoßen, da keine Regelung enthalten ist, dass der Mieter die Endreinigung auch selbst kostenfrei durchführen kann. Es kann nicht nachvollzogen werden, weshalb er die Reinigung nicht ohne Sie ausführen kann.

Im Hinblick auf die Höhe der Kosten kann man sich an Kostenvoranschlägen örtlicher Reinigungsunternehmen orientieren und diese als Grundlage vor Abschluss des Mietvertrags verwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


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