16. April 2023
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19:28
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
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auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Sehr wahrscheinlich muss A nur gegen B klagen. Das sollte man aber noch einmal durch einen Blick die in die Satzung absichern. Gegen C muss nur dann geklagt werden, wenn eine Mitgliedschaft in C bestand.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-