Beklagte im Vereinsausschluss

16. April 2023 18:41 |
Preis: 36,00 € |

Vereinsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
A ist Mitglied in Verein B. Der Verein B ist Mitglied im Verband C, der auch Schlichtungsstelle ist.
A wurde von Verein B ausgeschlossen. A legte Widerspruch ein. Das Ausschlussverfahren wurde von Verband C als richtig bestätigt. Es gilt als abgeschlossen. A hatte fristgerecht Widersprüche eingelegt und den außergerichtlichen Rechtsweg erschöpft.

A will gegen den Vereinsausschluss klagen. Muss A gegen B klagen oder gegen A und B?

Danke.
16. April 2023 | 19:28

Antwort

von


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E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Sehr wahrscheinlich muss A nur gegen B klagen. Das sollte man aber noch einmal durch einen Blick die in die Satzung absichern. Gegen C muss nur dann geklagt werden, wenn eine Mitgliedschaft in C bestand.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


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