Behinderten-Elektromobil ständig defekt

| 19. September 2006 19:32 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Mein Vater bekam vor ca. einem Jahr ein Behinderten-Elektromobil
durch die Krankenkasse zugesprochen, um sich draußen noch fortbewegen zu können. Dieses Nagelneue Behinderten-Elektromobil ist seit der Auslieferung durch den beauftragten Händler ständig defekt. Mein Vater ist damit schon öfters mitten im Straßenverkehr oder auf Feldwegen stehengeblieben und kam ohne fremde Hilfe nicht mehr weiter. Der Händler hat mehrmals das Gerät überprüft, den Elektromotor angeblich ausgetauscht und sonst immer irgendwas daran repariert. Bis heute leider ohne erkennbaren Erfolg. Was kann ich tun, um meinem Vater in Zukunft zu sorgenfreien Ausflügen mit seinem Elektro-Mobil zu verhelfen ?
19. September 2006 | 19:40

Antwort

von


(921)
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail: anwalt@schwartmann.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sofern die Nachbesserungsversuche des Verkäufers fehlgeschlagen sind, steht Ihrem Vater gem. §§ 437 ff. BGB das Recht zu, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. In Ihrem Fall scheint aber lediglich der Rücktritt vom Kaufvertrag samt Erstattung des Kaufpreises durch den Händler und der Erwerb eines alternativen Elektromobils zum Erfolg zu führen. Diesen Anspruch sollten Sie dem Händler gegenüber geltend machen - ständige Nachbesserungsversuche führen ja offenbar zu nichts.

Sollte sich der Händler weigern, dem Verlangen nachzukommen, kann Ihr Vater seinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichtlich durchsetzen. Sofern die Mängel erstmals innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe des Gerätes auftraten, liegt die Beweislast dafür, daß das Gerät bei Übergabe mangelfrei war, beim Händler, im anderen Fall bei Ihrem Vater.

Ist der Händler nichts gesprächsbereit, dürfen Sie sich gerne an mich zur Durchsetzung der Ansprüche Ihres Vaters wenden.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.



Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt




--
Rechtsanwalt A. Schwartmann
Gleueler Str. 249 D-50935 Köln
Tel: (0221) 355 9205 / Fax: (0221) 355 9206 / Mobil: (0170) 380 5395
Sipgate: (0221) 355 333915 / Skype: schwartmann50733
www.rechtsanwalt-schwartmann.de
www.mietrecht-in-koeln.de
www.net-scheidung24.de
www.online-rechtsauskunft.net
<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.andreas-schwartmann.de" target="_blank"><img src="http://www.andreas-schwartmann.de/logo.gif"></a>


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Durch diese Auskunft bin ich selbstsicherer geworden, wie ich mit dem geschilderten Problem weiter umgehen werde. "
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER
4/5.0

Durch diese Auskunft bin ich selbstsicherer geworden, wie ich mit dem geschilderten Problem weiter umgehen werde.


ANTWORT VON

(921)

Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589

Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail: anwalt@schwartmann.de
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht