26. Januar 2025
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19:38
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
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E-Mail: mathiasschulze@me.com
Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz ist das Besteuerungsrecht für Ihre Einkünfte in Deutschland, da Sie dort ansässig sind und Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten von dort aus betreiben. Eine Betriebsstätte in der Schweiz, die eine Besteuerung in der Schweiz rechtfertigen würde, liegt nicht vor, da Sie angeben, niemals vor Ort in der Schweiz zu sein und keine Kunden dort zu haben.
Daher genügt es, Ihre Umsätze in Deutschland bei den hiesigen Finanzämtern zu deklarieren. Sie sollten sicherstellen, dass Ihre steuerlichen Erklärungen in Deutschland korrekt und vollständig sind, insbesondere im Hinblick auf die Umsatzsteuer, da Sie über eine deutsche USt-IdNr. verfügen.