Beauftragung eines Elektromeisters über die Internetseite MyHammer.

| 23. Mai 2025 18:06 |
Preis: 30,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Vermiete eine Wohnung an Gastarbeiter.

Zur Zeit renoviere ich eine 2-te Wohnung.

Darin sollte es ein 2-ter Durchlauferhitzer für die Küche eingerichtet und angeschlossen werden und die Sicherungen in der Verteilung sollten entsprechend angepasst und erneuert werden.

Zu diesem Zweck gab ich ein Angebot bei MyHammer auf und es meldete sich ein Elektromeister ( IHK, Fa. 3. Monate auf dem Markt).
Er besichtigte die Wohnung, schaute sich alles an und wir sprachen ausserdem noch über weitere kleinenere Elektroarbeiten wie: weitere Steckdosen(3), sowie Verlegung der Kabeln und Anschluss vom Elektrorolläden an den Fenstern.
Das Schlusswort lautete: die Elektroinstallation soll funktionieren.

Der Fachmann schätzte die Arbeit auf 8 Std. und breitete mir ein Angebot über ca. 850€, einschliesslich des Materials unter.

Bei der Kabelverlegung half mir mein Bruder aus, Messungen und Anschluss sollte von dem Profi durchgeführt werden.

Er fing mit den Steckdosen an und gab sofort auf, weil das Mauerwerk zu hart war;)

Dann begab er sich an den Verteilungskasten: ruppte die alten Sicherungen raus und fügte neue, einschliesslich des FI ein.
Von diesen Moment an funktionierte in der Wohnung nichts mehr und die Sicherungen fliegen ständig raus.
Inzwischen hat er an die 15 Std. an dem Sicherungskasten verbracht , verteilt über 4. Wochen, und behauptete nun, er könne dort keine FI - Sicherung anbringen. Diese jedoch unabdingbar für die Durchlauferhitzer ist.

Als ich vorgestern ihm sagte, dass ich seine Fähigkeiten stark anzweifle und das ich sowohl mit den Renovierungsarbeiten, als auch mit der Vermietung im Rückstau bin, sendetete er mir eine Rechnung über fast 700€ zu und teilte mit, dass er von nun an anderweitig beschäftigt sei.

Die Rechnung beinhaltet 6 Std. Stundenlon a 70€ und ca. 130€ Materialkosten, insgesamt ca. 850€ Brutto.

Das Problem ist nur, dass der Verteilungskasten nicht fertig ist und in der Wohnung nichts funktioniert.
Ich habe einen Handwerker da, der tapezieren und malern soll, was aber wegen der unfertigen Elektrik nicht geht, den ich aber trotzdem bezahlen muss. Ausserdem kann ich durch die Verzögerung des Elektromeister die Wohnung mind. 1. Monat später, als geplannt erst vermieten, d. h. habe von dem Elektriker verursachten Mietausfall.

Inzwischen hatte ich 2 weitere Elektriker da, die sich das "Elend" anschauten, keiner von Ihnen wollte die bisherigen Arbeiten übernehmen und jeder wollte alles neu machen.
Das bedeutet, ich hätte an einen weiteren Elektriker mind. das Gleiche zahlen müssen!
Das sprengt mein Budget gänzlich, zumal ich mit der Wohnung zur Zeit kein Geld verdienen kann.

Schlussfolgernd: ich bin nicht bereit den Elektromeister vom MyHammer zu bezahlen, da er mich nur verhinderte.

Meine Frage ist:

Wie soll ich in der Sache verfahren und ob ich den Mietausfall, der mir jetzt entsteht und die Handwerkerkosten gegenüber dem Elektromeister geltend machen kann?

Vielen Dank im Voraus.



23. Mai 2025 | 19:39

Antwort

von


(107)
Graubündener Straße 53
28325 Bremen
Tel: 042133065183
Web: https://www.anwaltskanzlei-yildirim.de
E-Mail: fea@anwaltskanzlei-yildirim.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In Ihrem Fall liegt ein klarer Mangel an der vom Elektromeister erbrachten Werkleistung vor. Der Verteilungskasten wurde verändert, ohne ihn wieder in einen funktionstüchtigen Zustand zu versetzen. Die vereinbarte Hauptleistung – eine funktionierende Elektroinstallation inklusive FI-Schutzschalter für den Durchlauferhitzer – wurde nicht erfüllt. Hinzu kommt, dass der Elektriker trotz mehrfacher Versuche das Problem nicht beheben konnte und schließlich die Arbeiten eingestellt hat, ohne das Werk fertigzustellen. Diese Konstellation ist nach Werkvertragsrecht ein klassischer Fall für eine Mängelhaftung und Schadensersatz.

Zunächst sollten Sie dem Elektromeister schriftlich eine Frist setzen, innerhalb derer er die Mängel zu beseitigen hat. Dabei genügt eine sachliche Formulierung mit konkreter Frist (zum Beispiel 14 Tage ab Zugang des Schreibens) und der Aufforderung, die Arbeiten vollständig und mangelfrei abzuschließen – insbesondere den Verteilerkasten zu reparieren, die FI-Sicherung fachgerecht zu integrieren und die Funktion der Elektroinstallation sicherzustellen. Sie sollten klar machen, dass Sie bis zur Mängelbeseitigung keine Zahlung leisten werden und sich vorbehalten, nach Fristablauf die Arbeiten durch eine andere Firma ausführen zu lassen und die dadurch entstehenden Mehrkosten und sonstigen Schäden (Mietausfall, Malerkosten) geltend zu machen.

Sollte der Elektromeister innerhalb der gesetzten Frist nicht reagieren oder ablehnen, können Sie von Ihrem Recht auf sogenannte Ersatzvornahme Gebrauch machen. Das bedeutet, Sie dürfen einen anderen Elektriker beauftragen, die Arbeiten fachgerecht zu beenden. Die Kosten hierfür können Sie später beim ursprünglichen Handwerker geltend machen, notfalls auch gerichtlich. Parallel dazu steht Ihnen das Recht zu, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen und wegen der mangelhaften Leistung entweder den Werklohn zu mindern oder gar zurückzufordern, wenn kein verwertbarer Teil der Leistung vorliegt. Bereits gezahlte Beträge wären in diesem Fall anteilig zurückzuerstatten.

Wichtig ist dabei, dass Sie sämtliche Vorgänge und Schäden genau dokumentieren: Fertigen Sie Fotos vom aktuellen Zustand des Verteilungskastens an, notieren Sie Termine der Besuche des Elektrikers und weiterer Handwerker, bewahren Sie alle Nachrichten, Rechnungen und Angebote auf. Auch den Mietausfall sollten Sie konkret belegen können – etwa durch Vergleich mit dem ursprünglich geplanten Einzugstermin und dem Mietpreis.

Obwohl es rechtlich möglich ist, den Mietausfall und Malerkosten als Schaden geltend zu machen, müssen Sie hierfür nachweisen, dass diese Schäden kausal auf die mangelhafte Leistung des Elektrikers zurückzuführen sind. Gerade beim Mietausfall kann der Nachweis gelingen, wenn Sie belegen, dass die Wohnung bei funktionsfähiger Elektrik vermietbar gewesen wäre, etwa wenn Ihnen durch die ausgebliebene Fertigstellung ein konkreter Mieter abgesprungen ist. Die Malerkosten können geltend gemacht werden, wenn der Maler konkret wegen fehlender Stromversorgung nicht arbeiten konnte, Sie ihn aber vertraglich dennoch bezahlen müssen.

Sollte der Elektriker nicht reagieren oder die Verantwortung ablehnen, bleibt Ihnen der Weg über ein anwaltliches Mahnschreiben oder notfalls die Klage. Zusätzlich können Sie auch die Handwerkskammer über den Fall informieren, insbesondere wenn der Elektriker dort eingetragen ist. Dies übt mitunter Druck aus oder klärt, ob gegen ihn bereits weitere Beschwerden vorliegen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Ümit Yildirim, LL.M.


Rückfrage vom Fragesteller 26. Mai 2025 | 09:15

Guten Tag Hr. Yildirim,

danke schön für die ausführliche Antwort zum Sachverhalt.

Habe dem Elektriker die Frist zur Fertigstellung bis Ende dieser Woche gesetzt.
Er antwortete mit einer Mahnung auf die letzte Woche gestellte Rechnung und einer Androhung einer Mahnung und Schufa.
Er argumentier: er wäre anderweitig beschäftigt, deshalb kann er die Arbeit nicht fortführen.
Er könne unter den angegebenen Umständen keinen FI einsätzen, da die Gegebenheiten es nicht hergeben, weil die Installation zu alt sei. Dazu müsste man die ganze Elektroinstallation erneuern.
Ich hatte letzte Woche einen anderen Elektriker da, der sich das anschaute und er meinte, kein anderer Elektriker hätte es eher sehen können. Es musste erst die Arbeit soweit vorangetrieben worden sein, bis der FI eingesetzt wurde, damit der Fehler sich zeigte.
Der FI kann nicht eingebaut werden, da die alte Anlage eine s. g. "klassische Nullung" vorweist und der Elektriker es bis zum Einsatz des FI nicht Ahnen kann, dass der FI dann nicht funktioniert und die Anlage komplett Umgebaut werden muss.
Damit wurde er auch vor Gericht argumentieren und ich sehe schon meine Fälle davon schwimmen...
Wie soll ich jetzt am besten vorgehen und soll ich die Kündigung ausprechen?
Ich muss irgendwie die Installation anbschliessen, da ich da noch einen anderen handwerker am arbeiten habe und dieser seine Arbeiten nicht abschliessen kann, bis die Elektrik nicht steht.

Ich danke für die Antwort.

MfG


Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. Mai 2025 | 10:43

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst zur technischen Frage, welche selbst ich als Laie noch überblicken kann: Wenn die Elektroinstallation eine klassische Nullung (TN-C-System) aufweist, dann stimmt es, dass der Einbau eines FI-Schutzschalters in einer solchen Altanlage ohne vorherige Umrüstung auf ein TN-S-System in der Regel nicht zulässig ist. Aber genau das ist der Punkt: Der Elektromeister hätte das bei der Sichtung der Anlage vorher erkennen müssen. Es gehört zu seiner Pflicht als Fachunternehmer, die technischen Voraussetzungen vorab zu prüfen und den Kunden darüber klar und schriftlich aufzuklären, bevor ein Angebot erstellt oder Arbeiten begonnen werden.

Dass der Zustand der Altanlage erst beim Einbau des FI ersichtlich gewesen sei, ist kein überzeugendes Argument. Ein erfahrener Elektriker hätte schon bei der ersten Begutachtung – spätestens beim Öffnen des Verteilerkastens – erkennen müssen, dass es sich um eine klassische Nullung handelt und dass dadurch der Einbau eines FI problematisch oder nur mit Komplettmodernisierung möglich ist. Zum Verbraucher, etwa zu einer Steckdose, führen bei der klassischen Nullung neben dem Außenleiter (Phase) nicht wie bei moderneren Anlagen die PE und N Leitungen, sondern eine gemeinsame PEN Leitung. Die Demontage einer Steckdose hätte hier für Klarheit gesorgt. Bitte meine laienhaften technischen Ausführungen nur mit Vorsicht genießen. Sofern der weitere Elektriker der Handwerker Ihres Vertrauens ist, dürften meine Ausführungen anders zu beurteilen sein. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass der Elektriker nicht im vornherein feststellen kann, dass PEN zusammenliegen, mithin der Einbau eines Schutzschalters nicht möglich ist.

Wenn der Elektriker seine Aufklärungspflicht versäumt hat, dann liegt ein Beratungsfehler und Planungsfehler vor. Das heißt, er schuldet Ihnen nicht nur eine funktionierende Anlage, sondern hat obendrein einen Fehler gemacht, indem er Sie nicht rechtzeitig informiert und in eine falsche Erwartung geführt hat.

Die Mahnung mit Schufa-Androhung ist in diesem Zusammenhang nicht nur unangemessen, sondern rechtlich angreifbar. Denn:
– Solange der Handwerker nicht vollständig und mangelfrei geleistet hat, haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht (§ 641 Abs. 3 BGB).
– Eine Schufa-Meldung wäre rechtswidrig, solange der Anspruch streitig ist – dafür müsste erst ein rechtskräftiger Titel bestehen (z. B. durch Urteil oder gerichtlichen Mahnbescheid, dem Sie nicht widersprochen hätten). Eine voreilige Schufa-Meldung ohne solchen Titel kann von Ihnen abgemahnt und ggf. gerichtlich untersagt werden.

Mein Vorschlag für Ihr weiteres Vorgehen:

– Antworten Sie auf seine Mahnung schriftlich und erklären Sie, dass Sie die Rechnung nicht anerkennen, weil das Werk mangelhaft und unvollständig ist, und weil keine funktionsfähige Anlage vorliegt. Verweisen Sie auf Ihr Zurückbehaltungsrecht. – Machen Sie zugleich klar, dass Sie eine Schufa-Meldung als rechtswidrig betrachten und dies ggf. rechtlich unterbinden werden.


– Beauftragen Sie zeitnah nach Kündigung des Vertrags mit dme Elektriker einen anderen Elektriker, damit die Wohnung endlich fertig wird. – Lassen Sie sich von diesem eine detaillierte Dokumentation der Mängel bzw. der Altanlage und der erforderlichen Arbeiten erstellen. – Heben Sie alle Rechnungen auf – diese werden die Grundlage für eine spätere Ersatzforderung sein.


Sammlung aller Beweise – Fotos vom Verteilerkasten, vom aktuellen Zustand, von ausgeschlagenen Sicherungen
– Nachrichten/E-Mails mit dem Elektromeister
– Aussagen des neuen Elektrikers (wenn möglich schriftlich)
– Rechnung des Malers, geplantes Mietdatum, etc.


Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Ümit Yildirim, LL.M.

Bewertung des Fragestellers 27. Mai 2025 | 16:13

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Das ist bisher die Beste Anwaltsberatung, die ich je erhalten habe. Ich danke Ihnen sehr!"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Ümit Yildirim, LL.M. »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 27. Mai 2025
5/5.0

Das ist bisher die Beste Anwaltsberatung, die ich je erhalten habe. Ich danke Ihnen sehr!


ANTWORT VON

(107)

Graubündener Straße 53
28325 Bremen
Tel: 042133065183
Web: https://www.anwaltskanzlei-yildirim.de
E-Mail: fea@anwaltskanzlei-yildirim.de
RECHTSGEBIETE
Zivilrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Steuerrecht