16. März 2025
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19:50
Antwort
vonRechtsanwalt Hussein Madani
Ahrberger Weg 12
31157 Sarstedt
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Ihr Vorhaben, eine Steckersolaranlage an Ihrem denkmalgeschützten Gebäude in Nürnberg zu installieren, erfordert eine sorgfältige Planung unter Berücksichtigung der denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen. Nachfolgend möchte ich Ihre Fragen beantworten und Empfehlungen für das weitere Vorgehen geben.
1. Genehmigungserfordernis und rechtlicher Hintergrund
Gemäß Art. 6 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) benötigen Sie für die Anbringung einer Solaranlage an einem denkmalgeschützten Gebäude eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Diese kann versagt werden, wenn überwiegende Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen.
Wie Sie richtig schreiben hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) in seinen Urteilen vom 27. November 2024 (Az.: 10 A 2281/23 und 10 A 1477/23) entschieden, dass das öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien regelmäßig die Belange des Denkmalschutzes überwiegt. Diese Rechtsprechung könnte auch in Bayern Einfluss auf die Abwägung zwischen Denkmalschutz und Klimaschutz haben, ist aber nicht zwingend verbindlich.
2. Uhr geplantes Vorgehen
- Rechtsschutzversicherung: Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll, um im Falle eines Rechtsstreits finanziell abgesichert zu sein. Beachten Sie jedoch die Wartezeiten und Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung. Es kann auch sein dass Fälle ausgeschlossen werden, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung bereits bekannt waren.
- Antragstellung bei der Denkmalschutzbehörde: Stellen Sie einen detaillierten Antrag bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Eine sorgfältige Planung und Dokumentation Ihres Vorhabens erhöhen die Erfolgsaussichten.
- Beratung durch Fachanwälte: Es ist ratsam, frühzeitig einen im Denkmalschutzrecht erfahrenen Anwalt hinzuzuziehen, um den Antrag optimal vorzubereiten und mögliche rechtliche Schritte zu planen.
Ich hoffe, diese Ausführungen helfen Ihnen bei Ihrem Vorhaben weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Hussein Madani
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
30. Mai 2025 | 14:51
"Es ist ratsam, frühzeitig einen im Denkmalschutzrecht erfahrenen Anwalt hinzuzuziehen, um den Antrag optimal vorzubereiten"
Direkt zum Fachanwalt also? Gibt es keine Vorstufe? Ich meine ja nur, für steuerliche Angelegenheiten bspw. geht man ja auch nicht gleich zum Fachanwalt für Steuerrecht, sondern erstmal zum Steuerberater.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
30. Mai 2025 | 14:54
Sehr geehrter Fragesteller,
der Vergleich hinkt etwas, weil es keine Vorstufe zu einem Rechtsanwalt gibt. Ich habe auch nicht Fachanwalt geschrieben, sondern von einem erfahrenen Rechtsanwalt gesprochen. Ferner sind die Kosten in der Regeln identisch.
Aber es ist letztlich natürlich Ihnen überlassen, ob und wessen Beratung Sie in Anspruch nehmen.
Mit besten Grüßen