Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Laut der Rechtsprechung darf eine Reparatur etwa bis zu einem Monat dauern. Sie haben nun richtig eine Frist gesetzt, die Werkstatt weigert sich aber scheinbar. Somit haben Sie Anspruch, den Schaden (hier Abholkosten) ersetzt zu verlangen und ggf. höhere Kosten durch eine andere Werkstatt.
Hintergrund ist, dass Sie hätten zurücktreten können, nicht aber die Werkstatt.
Es bleibt nur fraglich, ob Sie überhaupt noch Vertrauen haben, dass die reparieren würden!
Kündigen Sie aber den Schaden bereits jetzt an und weisen darauf hin, dass Sie den Rücktritt so nicht akzeptieren- denn in der Abholung könnte ein Zugeständnis bestehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Laut der Rechtsprechung darf eine Reparatur etwa bis zu einem Monat dauern. Sie haben nun richtig eine Frist gesetzt, die Werkstatt weigert sich aber scheinbar. Somit haben Sie Anspruch, den Schaden (hier Abholkosten) ersetzt zu verlangen und ggf. höhere Kosten durch eine andere Werkstatt.
Hintergrund ist, dass Sie hätten zurücktreten können, nicht aber die Werkstatt.
Es bleibt nur fraglich, ob Sie überhaupt noch Vertrauen haben, dass die reparieren würden!
Kündigen Sie aber den Schaden bereits jetzt an und weisen darauf hin, dass Sie den Rücktritt so nicht akzeptieren- denn in der Abholung könnte ein Zugeständnis bestehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
12. Mai 2023 | 14:56
Hallo Frau Dr. Seiter,
vielen Dank für die schnelle und konkrete Antwort!
Sehen Sie eine Chance weitere Kosten wie z.B. Bahntickets, Leihwagen oder Parktickets (der Anwohnerparkausweis läuft natürlich auf meinen Wagen) als Schadenersatz geltend zu machen?
Vorab schon einmal herzlichen Dank!
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
15. Mai 2023 | 02:44
Leihwagen und/oder Bahn sind möglich, Parktickets eher schwierig, aufgrund des eher geringen Wertes ggf. eine Pauschale ansetzen.