Antwort
vonRechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Gem. der Tabellen zur SF-Klasse auf der Seite https://www.huk.de/fahrzeuge/ratgeber/schadenfreiheitsklasse.html erfolgt eine Einstufung in Klasse 1 nach einem schadenfreien [u]Kalenderjahr[/u].
Das erste schadenfreie Kalenderjahr wird (hoffentlich) 2023 sein, so dass eine Einstufung in Klasse 1 danach zum 01.01. 2024 erfolgen würde.
Allerdings ist hier das Problem, wenn als Versicherungsjahr tatsächlich Anfang August bis Ende Juli o.ä. vereinbart wurde (Versicherungsschein prüfen).
In den Bedingungen der HUK (AKB: https://www.huk.de/content/dam/hukde/dokumente/produkte/allgemeine_versicherungsbedingungen_kfz.pdf) heißt es unter I.3.:
[Quote]Wir stufen Ihren Vertrag nach seinem Schadenverlauf einmal im Versicherungsjahr neu ein. Beginn und Ende des Versicherungsjahres (=Ablauf) stehen im Versicherungsschein.[/quote]
Hier ist dass Problem, dass Ihr Sohn im August 2023 noch kein schadenfreies Kalenderjahr vorweisen kann, sondern dies erst im August 2024 der Fall ist, womit die Versicherung daher nicht ganz Unrecht hat.
Versuchen Sie ggf. zu erreichen, dass das Versicherungsjahr auf das Kalenderjahr umgestellt wird. Dann sollte einer Einstufung in Klasse 1 zum 01.01.2024 nichts im Wege stehen.
Die entsprechenden Angaben sollten natürlich noch einmal anhand Ihres konkreten Versicherungsscheins und den Bedingungen überprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
Vielen Dank!
Es ist tatsächlich so, dass das Versicherungsjahr von August bis August geht.
Uns wurde gesagt, dass die HUK das jetzt immer so macht, da sich Kunden beschwert hätten, dass sie am Jahresende immer alle Versicherungen zahlen müssen.
Daher würde Versicherungen ausschließlich unterjährig abgeschlossen.
Eine Umstellung aufs Kalenderjahr wurde abgelegt.
Ich würde es noch einmal mit Nachdruck versuchen, den Vertrag umzustellen.
Ansonsten sehe ich nach der Regelung der Vertragsbedingungen tatsächlich die Gefahr, dass Sie erst im August 2024 herabgestuft werden, was ja tatsächlich mehr als ärgerlich wäre.
Natürlich kann man hier ggf. die Kündigung in Betracht ziehen, um dies mit einer anderen Versicherung dann zum 01.01.2024 mit der Herabstufung zu erledigen.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt