1. Mai 2024
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21:01
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten.
Es kommt zwar auf das konkret Vereinbarte / die Absprache, den zeitlichen Ablauf und die konkreten Beträge an.
Ich sehe aber anhand Ihrer Schilderung keine Anspruchsgrundlage, etwas nachträglich erstattet zu erhalten.
Siehe: § 601 Abs. 1, 1. Halbsatz BGB
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt