Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
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E-Mail: info@jan-wilking.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Dauerschuldverhältnisse wie einen Einstellvertrag kann jeder Vertragsteil gemäß § 314 BGB aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Erfordert das Dauerschuldverhältnis eine intensive vertrauensvolle Zusammenarbeit, kann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegen, wenn die persönliche Zusammenarbeit schwerwiegend gestört ist und eine Normalisierung nicht zu erwarten ist. Meiner Einschätzung nach kann dies in Ihrem Fall durchaus bejaht werden. Durch die üble Nachrede und die Nichtbeachtung Ihrer Eigentumsrechte ist das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört. Trotz eines klärenden Gesprächs werden weiterhin falsche Tatsachen über Sie verbreitet. Da Sie Ort auch nicht einfach irgendwelche Gegenstände eingelagert haben, sondern Pferde eingestellt haben, zu denen Sie eine viel intensivere Beziehung haben und die Sie auch regelmäßig sehen wollen, halte ich eine weitere Zusammenarbeit in Ihrem Fall für nicht mehr zumutbar.
Ich halte es daher für vertretbar, aufgrund der Vorkommnisse den Vertrag fristlos zu kündigen und die reguläre Kündigungsfrist nicht mehr abzuwarten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking
Guten Morgen,
Vielen Dank für die schnelle Erläuterung.
Die fristlose außerordentliche Kündigung kann ich selbst verfassen und per Einschreiben rückschein mit zeuge beim abgeben versenden? Fristlos zum 10.09.2017.
Oder wäre es besser sie als Anwalt so eine Kündigung aufsetzen zu lassen, wobei ich eben nicht den Stress provozieren will, dass ich schon einen Anwalt mit einbezogen habe.
Dann würden sie diese Montag 11.09.2017 erhalten ich würde aber schon Sonntag gehen, da die Stallbesitzer bis Sonntag Nacht nicht auf dem Hof sind und ich gerne dem Ärger aus dem Weg gehen möchte.
Nur der Mann wäre auf dem Hof mit dem ich den Pensionsvertrag nicht abgeschlossen habe.
Auch kündige ich ja nur noch für das eine Pferd was im Vertrag steht und noch im Stall steht, die zweite im Vertrag ist ja schon seit Anfang Juli mit wissen der Stall Besitzer ausgezogen. Korrekt ?
Besten Dank und Grüsse
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Die fristlose Kündigung können Sie grundsätzlich selbst verfassen wenn es eilig ist. Schildern Sie sachlich die Umstände und kündigen Sie zur Sicherheit für alle derzeit eingestellten Pferde, denn es ist nicht ausgeschlossen, dass durch das Einstellen des zweiten Pferdes (Pferd Ihrer Mutter) ein neuer Vertrag mündlich bzw. durch schlüssiges Verhalten geschlossen wurde.
Sollten die Stallbesitzer die Kündigung nicht akzeptieren und die Vergütung für die verbleibende Zeit einfordern, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen. Denn ein gewisses Prozessrisiko ist in solchen Fällen leider nicht vermeidbar, da die Einschätzung, ob ein wichtiger Grund vorliegt, auch immer ein wenig subjektiv geprägt ist. Im Streitfalle kommt es daher auch auf die persönliche Beurteilung durch den entscheidenden Richter an, die schwer prognostizierbar ist - deshalb sollte ein Gerichtsverfahren wenn möglich vermieden werden.
Mit freundlichen Grüßen