17. Juni 2025
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22:57
Antwort
vonRechtsanwalt Hussein Madani
Ahrberger Weg 12
31157 Sarstedt
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gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts wie folgt:
Die geplante Ausbildung mit einem Umfang von lediglich vier Stunden pro Woche – unabhängig davon, ob online oder in Präsenz – dürfte im Rahmen einer bewilligten „Arbeitsmarktrente" grundsätzlich nicht rentenschädlich sein. Maßgeblich ist, dass durch diese Maßnahme keine wesentliche Änderung Ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit dokumentiert oder belegt wird, etwa in dem Sinne, dass Sie plötzlich wieder vollschichtig oder dauerhaft mehr als sechs Stunden pro Werktag einsatzfähig wären. Da es sich bei der Ausbildung lediglich um eine schulische Qualifizierungsmaßnahme handelt, die mit einem sehr geringen zeitlichen Umfang verbunden ist und nicht als Erwerbstätigkeit im engeren Sinne zu qualifizieren ist, besteht in aller Regel keine Gefahr für den Rentenanspruch.
Dennoch sollten Sie – wie von Ihnen bereits zutreffend erkannt – die Deutsche Rentenversicherung vorab schriftlich informieren. Das ist nicht nur im Hinblick auf mögliche Hinzuverdienstgrenzen erforderlich (sollten Einnahmen im Rahmen der Ausbildung erzielt werden), sondern auch, um Missverständnissen oder späteren Rückforderungen vorzubeugen. Die Rentenversicherung prüft bei solchen Anzeigen nicht automatisch eine gesundheitliche Besserung, kann jedoch – insbesondere, wenn sich aus der Mitteilung ergibt, dass eine relevante Steigerung der Leistungsfähigkeit vorliegt – eine Überprüfung des Restleistungsvermögens veranlassen. Solche Prüfungen erfolgen jedoch nicht routinemäßig, sondern im Einzelfall bei entsprechenden Anhaltspunkten.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, in Ihrer Anfrage anzugeben, dass es sich lediglich um eine leichte, nicht belastende Fortbildungsmaßnahme handelt, die einmal wöchentlich für wenige Stunden erfolgt und in keiner Weise mit einer dauerhaften Arbeitsbelastung gleichzusetzen ist. Eine präzise und sachliche Darstellung kann dabei helfen, eine unnötige medizinische Überprüfung zu vermeiden.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Ihre Ausbildung voraussichtlich nicht rentenschädlich ist, die Rentenversicherung jedoch vorab informiert werden sollte. Eine Gesundheitsprüfung ist zwar nicht ausgeschlossen, bei korrekter Darstellung Ihrer Pläne aber eher unwahrscheinlich.
Ich hoffe diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hussein Madani
Rechtsanwalt