Auffahrunfall an Ampel, Verursacher begeht Fahrerflucht und will mir Schuld anlasten.
17. Januar 2007 11:21
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Verkehrsrecht
Beantwortet von
14:53
DEN TEXT BITTE ICH ERST NACH ABSCHLUSS DES FALLES ZU VERÖFFENTLICHEN, DA ICH DAVON AUSGEHE DASS MEIN GEGNER MITLIEST.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich stand an einer roten Ampel, eine sehr gefährliche mehrspurige Kreuzung, unübersichtliche Strassenführung. Der Motor war aus. Ca 1 Minute später bei Grün fuhr das Fahrzeug hinter mir plötzlich leicht auf die Stoßstange auf, obwohl ich noch im Stillstand war und der Motor noch aus war. Aus Gewohnheit habe ich im Stillstand auch immer den Fuß auf der Bremse oder die Handbremse angezogen, ein Rückwärtsrollen war unmöglich.
Der Fahrer wurde mit eindeutigem Handzeichen von mir aufgefordert zu folgen um auf der anderen Seite der Kreuzung ca 100m weiter auf einen sicheren Rathaus-Parkplatz zu fahren. Ich wählte diese Variante aus Verantwortung gegenüber 3 mitfahrenden befreundeten Mädchen (13,14,16 Jahre), die ich zu einer Veranstaltung bringen musste.
Der Fahrer folgte zunächst, zog dann aber links an uns vorbei und fuhr weg. Fahrerflucht ("unerlaubtes Entfernen vom Unfallort")... Die Mädchen notierten sich noch schnell das Kennzeichen und können den Vorfall auch genauso bezeugen.
Ich schrieb den KFZ-Halter (FIRMA A, Autohändler) mit u.g. Schreiben aufgrund seiner "Flucht" mit bestimmtem Ton an, wollte ihm aber dennoch eine Chance zu einer FAIREN UNBÜROKRATISCHEN Lösung geben. Mir geht es eigentlich nicht prioritär um GELD sondern um das Prinzip der Fahrerflucht, daher habe ich den vollen Betrag in Rechnung gestellt, mit dem sich der Betroffene natürlich nicht einverstanden erklärt. Laut Info eines Bekannten ist die Antwort des Verursachers eine übliche Standardlüge um sich rauszureden, jedoch wäre mein Brief auch haarscharf an der Nötigung!?
Wie gehe ich jetzt richtig vor? Sachverhalt/Fragen haben ich Ihnen zur Erleichterung unten im Detail aufgeführt.
MfG
MB
SEHR GEEHRTE FIRMA A,
Sie sind mir am 18.12.2006 um ca 16:45 Uhr mit Ihrem Fahrzeug xxxxxx an der Ampel x/x in STADTNAME aufgefahren und haben mir einen Schaden an meinem Fahrzeug (VW GOLF) zugefügt.
Sie haben Fahrerflucht begangen da Sie weggefahren sind, obwohl Sie aufgefordert wurden an die Seite zu fahren. Dies ist vor dem Gesetz eine Straftat und kann mit rd 3 Monaten Führerscheinentzug und mit ca 250 Euro für die Staatskasse geahndet werden! 3 Zeugen können den Tathergang bestätigen. Ihre Versicherung wird den Schaden aufgrund der Fahrerflucht folglich nicht übernehmen, so dass Sie entsprechend selbst haften müssen.
Auf eine Anzeige wegen Fahrerflucht habe ich bislang verzichtet, da ich davon ausgehe, daß niemand vorsätzlich auffährt und es sich um ein Versehen und eine Fehlreaktion handelte. Daher versuche ich trotz Fahrerflucht eine faire Regelung - auch in Ihrem Sinne - zu finden um unnötigen Schaden zu vermeiden!
Der Schaden beläuft sich auf 380,80 Euro. Um die Kosten in Ihrem eigenen Sinne so niedrig wie möglich zu halten, schlage ich vor, daß wir uns mit u.g. Vorschlag gütlich einigen.
€uro 10,00 Diverse Auslagen (Arbeitsaufwand, Wegegeld, Porto- & Telefonkosten)
€uro 5,10 KFZ-Halter Information Stadt Braunschweig
€uro 20,00 Kostenvoranschlag für Circa-Kosten
€uro 230,00 Materialkosten (Stoßfänger , Halterungen usw)
€uro 45,00 1 Stunde Arbeitszeit / Einbau
€uro 320,00 Zwischensumme
€uro 63,65 19% MwSt
€uro 380,80 Gesamtsumme inkl MwSt
(€uro 250,00 eventuelles Sachverständiger-Gutachten (Cira Betrag))
Sollte sich bei einem etwaigen Gutachten eines Sachverständigen zudem ein Strukturschaden oä herausstellen, fällt die Rechnung weit höher aus, u.U. kann das zusätzlich zum Sachverständiger ein weit höherer Betrag werden! Eventuell müßte ich während der Reparaturdauer zudem einen Mietwagen nehmen! Auch diese Kosten fielen zu Ihren Lasten an.
Wenn Sie mit einer unbürokratischen Lösung einverstanden sind, ist die Angelegenheit für mich mit Zahlungseingang in Höhe der Gesamtsumme bis 20.01.2007 erledigt. Sollte eine Einigung bzw Zahlung nicht erfolgen, muß ich die Angelegenheit leider nachträglich polizeilich melden bzw ggf einen Anwalt einschalten. Die Mehrkosten gehen dann zu Ihren Lasten (bzw des jeweiligen Fahrers). Dafür werden Sie sicher Verständnis haben. Ich denke aber daß wir auf diesem Weg eine faire Lösung gefunden haben!?
Ich wünsche Ihnen trotz dieser unglücklichen Umstände ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr, und danke für Ihre Bearbeitung und entsprechende Rückmeldung.
Mit freundlichem Gruß
ICH
Als Antwort bekam ich diese unverschämte Antwort von Firma "B", die das Auto von dem Händler angemietet hat. Diese Reaktion veranlasst mich nun doch eventuell zu einer Anzeige. Oder wie kann ich dennoch mit dem Fahrer/Firma B eine Einigung erzielen?
Sehr geehrter Herr ICH
Von der Firma A wurde uns Ihr Schreiben vom 5.1. zwecks Klärung des Sachverhaltes übermittelt, was wir hiermit gerne tun. Tatsache ist, dass das von Ihnen angegebene Fahrzeug xxxxx von unserem Unternehmen angemietet ist und zum fraglichen Zeitpznkt (am Nachmittag des 18.12. auch in Hannover unterwegs war. Der Fahrer des Fahrzeuges ist uns betriebsintern bekannt. Nach Ausage des Fahrzeugführers stellt sich der von Ihnen getragene Vorfall folgendermaßen dar:
Beim Halt vor der roten Ampel an der Kreuzug Friederikenstr/Leibnizufer stand bereits ein dunkler Golf älteren Baujahrs. Unser Fahrzeug stoppte im Abstand von 2m hinter diesem Golf als unser Fahrer plötzlich bemerkte, daß sich der Golf im Zeitlupentempo (Geschwindigkeit 0,1km/h) auf ihn zubewegte. Da der Golf kein Bremslicht anzeigte, gab unser Fahrzeug ein Hupsignal auf das der Golfallerdings nicht reagierte. Ein Ausweichen nach rückwärts war nicht möglich, da weitere Fahrezeuge folgten. Trotz eines weiteren Hupsignals kam es dann offensichtlich zu einer ganz leichten Berührung beider Fahrzeuge, die allerdings so gering war, dass sie gar nicht als solche wahrgenommen worden it.
Im Sinne einer straf- und zivilrechtlich eindeutigen Klärung des Vorfalles, werden wir - in Abstimmung mit der Firma A - ein Sachverständigergutachten in Auftrag geben und falls erforderlich, auch durch eine kriminaltechnische Untersuchung den Nachweis erbringen, dass das o.g. Fahrzeug weder in einen Auffahrunfall verwickelt war noch in sonstiger Weise für die Beschädigung Ihres VW Golf verantwortlich gewesen sein kann.
Sollte sich bei diesen Untersuchungen herausstellen, woran wir nicht den geringsten Zweifel haben, dass wir zu Unrecht von Ihnen beschuldigt werden, werden wir umgehend gegen Sie Strafanzeige wegen versuchten Betruges erstatten.
Wir erbitten Ihre umgehende schriftliche Stellungnahme (bis spätestens 12.1. hier eingehend / Anmerkung von ICH: der Brief wurde geschrieben Mo 8.1. und erreichte mich am 12.1.) um die weiteren Maßnahmen einzuleiten. Die Firma A erhält ebenso eine Kopie dieses Schreibens wie die von uns beauftrage Anwaltskanzlei.
Mit freundlichem Gruß
FirmaB (eine LTD & CO KG)
Name des Firmeninhabers/Geschäftsführer
1) GEGEN WEN RICHTE ICH ANZEIGE?
- Firma A (Halter)
- Firma B (als Mieter des Autos), oder
- Fahrer der bei Firma B arbeitet (der ist mir jedoch nicht namentlich bekannt, wie bekäme ich die Daten)
Welche Konsequenz haben Fahrer + Firma B zu erwarten wenn ich Anzeige erstatte? Ich will klar machen, daß eine aussergerichtliche Variante günstiger käme. Zumal Gutachter fast genausoviel kosten wie der Rechnungsbetrag.
- Soll ich überhaupt Anzeige erstatten oder nochmal auf anderweitigem Weg nach Einigung suchen? Und wenn, dann WIE formuliert?
2) SCHADENSERSATZ
Ich muss anmerken, daß die Stoßstange auf den ersten Blick keinen sichtbaren Schaden aufweist. Ob und wie sie tatsächlich beschädigt ist kann ich nicht beurteilen. Mir geht es um das Prinzip der Flucht. Daher auch der betonte Druck im Brief obwohl ich eher einen Vergleich anstrebe. Der Hintermann ist auch wirklich nur leicht aber trotzdem klar spürbar mit einem "Krachen" aufgefahren.
Gilt das als Bagatellschaden wenn nichts dran ist?
Wie sind meine Chancen Schadensersatz zu bekommen, und in welcher Höhe?
Habe ich generell Anspruch auf Ersatz gegen eine neue Stossstange - egal wie groß der Schaden daran ist?
Rechnungsdaten sind geschätzt lt Preisrecherchen von Ersatzteilfirmen
3) GUTACHTER...
- Wie soll ein Gutachter feststellen und beweisen ob ich rückwärts gerollt bin, die Handbremse oder die Fußbremse betätigt habe, oder der Hinterman MIR aufgefahren ist?
- Wer beauftragt den Gutachter? Bzw wWie und wo kann ich dafür sorgen einen UNABHÄNGIGEN Gutachter zu bekommen, da ich die Vermutung habe, daß Firma A+B aufgrund des Autohandels beste Beziehungen zu Gutachtern pflegen, die dann gegen mich entscheiden (lt seiner Aussage klingt es so....)!?
- Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?
4) Inwiefern muss oder kann ich meine Versicherung oder die des Gegners einschalten (gegnerische Vers. n.bekannt)?
5) ANDROHUNG BETRUG
Ich habe nie zuvor so etwas erlebt und auch kein Interesse daran Geld auf diese Weise zu kassieren, zumal ich dafür in der Situation mit Kindern gar keine Zeit hatte, da wir einen Termin hatten.
Was passiert wenn er Anzeige wg Betruges erstattet? Anmerkung: ich habe in der Tat noch ein Verfahren laufen, in dem ich unschuldig in ein Internetbetrug gezogen wurde indem meine Daten missbraucht wurden, und somit erstmals als Mitangeklagter beschuldigt werde, jedoch nachweisbar den Betrug durch Zufall gestoppt habe. Kann der Anwalt von Firma B das überhaupt in Erfahrung bringen und dann, sagen wir, mich juristisch einwandfrei formuliert "erpressen" und unter Druck setzen nichts zu fordern oder sogar gegen mich vorgehen? Wie reagieren Behörden dann? Es ist schlichtweg die Angst vor FEHLURTEILEN! Recht haben und Recht bekommen.....
Wie kann ich mich wehren und Schritt für Schritt vorgehen?
Welche Kosten kämen auf mich zu, wenn ich den Fall komplett einem Anwalt zur Bearbeitung übergebe (BEVOR ich zur Polizei gehe oder etwas meiner Versicherung melde), und woher weiß ich, daß die Kosten auch wirklich vom Gegner getragen werden?
Eingrenzung vom Fragesteller
17. Januar 2007 | 12:01
Es reicht mir wenn Sie pauschal antworten in Bezug auf den obersten Abschnitt wie ich insgesamt vorgehe. Der Rest (die Details) dient nur zu Ihrer Information. Ein höherer Betrag ist mir nicht möglich.