9. Mai 2007
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16:37
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihr Zeugnis enthält, sofern Sie dies nicht ausgelassen haben, keine Angaben zur Leistungsbewertung (z.B. "Die Ihr übertragenen Aufgaben erledigte sie stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.")
Auch fehlen Angaben zur Führung, also zum Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden. Wichtig ist z.B. ein Satz wie "Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei."
Ohne diese entscheidenden Angaben ist das Zeugnis unvollständig und erlaubt keine Bewertung.
Die von Ihnen genannten Formulierungen sind im großen und ganzen nicht zu beanstanden. Problematisch dürfte aber die Bezeichnung als "kommunikativ" anzusehen sein. Dies könnte darauf hindeuten, daß der Arbeitnehmer oft geplaudert hat, anstatt zu arbeiten. Auf diese Formulierung sollte besser verzichtet werden.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht