Arbeitszeugnis kurz analysieren

31. März 2015 18:05 |
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Arbeitsrecht


Hallo,

ich habe ein Arbeitszeugnis bekommen und würde gerne wissen welche Gesamtnote dieses birgt und was man evtl. verbessern könnte.

Folgenden Text.

Mitarbeiter XX war ein engagierter Mitarbeiter, der seine Aufgaben mit vollem Einsatz durchführte. Seine guten Fachkenntnisse setzte er in der Praxis sicher und. Wechselnden Beanspruchungen war er gewachsen und hielt auch größerem Termindruck stand.

Wir haben Mitarbeiter XX als vertrauenswürdigen Mitarbeiter kennengelernt, der regelmäßig bereit war neue Herausforderungen anzunehmen und sie erfolgreich umzusetzen. Dabei zeigte er Initiative, Zielorientierung und Fleiß. Durch seine selbständige Mitarbeit erzielte er gute Arbeitsergebnisse und erledigte die Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit einwandfrei.

Der Rest vom Zeugnis sind Aufgaben und Standardsätze.

Wie kann ich das Zeugnis beurteilen und was ist zu ändern um auf Gesamtnote "Gut" zu gelangen?



Einsatz editiert am 31.03.2015 18:09:45
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Die vorliegenden Formulierungen entsprechen einer Gesamtnote „Gut".

Dafür sprechen sowohl die Passagen „(er) war ein engagierter Mitarbeiter, der seine Aufgaben mit vollem Einsatz durchführte", „seine guten Fachkenntnisse setzte er in der Praxis sicher um", als auch die Formulierung „durch seine selbständige Mitarbeit erzielte er gute Arbeitsergebnisse." „Wir haben Mitarbeiter XX als vertrauenswürdigen Mitarbeiter kennengelernt, der regelmäßig bereit war neue Herausforderungen anzunehmen und sie erfolgreich umzusetzen" entspricht ebenfalls dieser Beurteilung.

Dass Sie Ihre Aufgaben „stets (zur) vollen Zufriedenheit" Ihres Arbeitgebers erledigt haben bedeutet, dass die Leistungsbeurteilung insgesamt mit einer Note „Gut" ausgefallen ist. Allein durch das Weglassen des Wörtchens „stets" im vorgenannten Satz, würde die Formulierung bedeuten, dass Sie mäßige, aber noch brauchbare Leistungen erbracht haben. „Stets zur vollsten Zufriedenheit" entspräche einem „Sehr Gut".

Ihr Zeugnis(-ausschnitt) enthält soweit keine (unzulässigen) negativen Bemerkungen. Dies wären Bemerkungen über Krankheit, Gewerkschaftsangehörigkeit, Fortbildungszeiten, religiöses Bekenntnis, o.ä.

Es sind darüber hinaus keine Formulierungen ersichtlich – weder unabsichtlich, noch durch beredetes Schweigen - welche die Gesamtnote nicht unterstreichen würden. Dies gilt jedoch nur, insoweit Sie keinen Kundenkontakt hatten. Dann bedeutet das Weglassen der Beurteilung Ihres Verhaltens gegenüber Kunden, dass dieses gerade nicht einwandfrei war.

Beachten Sie für die Erstellung Ihres Zeugnisses, dass folgende Formalien eingehalten sind: Das Zeugnis muss mit einem ordnungsgemäßen Briefkopf ausgestattet sein, aus dem der Name und die Anschrift des Ausstellers erkennbar sind. Ihre Daten tauchen erstmals im Einleitungssatz auf. Ort und Datum finden sich generell unter dem Zeugnis. Der Unterschrift ist ein Firmenstempel beizufügen. Ferner können Sie beanspruchen, dass das Zeugnis in einheitlicher Maschinenschrift abgefasst wird. Achten Sie darauf, dass ein haltbares Papier von guter Qualität benutzt wird.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Sollten weiterhin Unklarheiten bestehen, nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Winter, Rechtsanwalt
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