Arbeitsolsengeld II _ Mitwirkungspflicht des AG

10. März 2019 12:47 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Wer Leistungen nach dem SGB II beantragt, hat dem Jobcenter die erforderlichen Informationen über sein Einkommen und Vermögen zu erteilen und geeignete Unterlagen vorzulegen. Zum einzusetzenden Vermögen gehören auch Geschäftsanteile an einer GmbH.

Als GF einer GmbH musste ich leider wegen entsprechender Umsätze der GmbH , Grundsicherung beim Jobcenter in meiner Eigenschaft als Angestellter der GmbH, beantragen. Aktuell existiert die GmbH noch , wenn auch auf "kleiner Flamme".
Gleichzeitig bin ich alleiniger Gesellschafter, da vor einigen Jahren ein Hauptgesellschafter aus Altersgründen seine Anteile an mich verkauft hat.
Neben der Lohnabrechnung und der Kontoauszüge sowie anderer Nachweise über private Vermögen, die ich bereits dem Jobcenter übergeben habe, verlangt dies nun auch von der GmbH folgende Unterlagen.
Gesellschaftervertrag
letzte Bilanz
Nachweis über eingezahltes Stammkapital
Kontoauszüge der GmbH des letzten Quartals 218 (geschwärzte Zahlen)
Kontoauszüge über gezahlte Beträge an den GF. des jahres 2018
BWA des letzten Quartals
Eine Ausschüttung an den Gesellschafter hat nicht stattgefunden.
Da ich persönlich unerfahren bin im Umgang mit dieser Behörde, bitte ich Sie , mir mitzuteilen, ob das jobcenter diese Unterlagen mit dem Hinweis auf eine Mitwirkungspflicht meinerseits ( als privater Antragsteller) von mir verlangen darf.
Das Schreiben mit den angeforderten Unterlagen ist an mich privat gerichtet.
Um baldige Auskunft wäre ich sehr dankbar.
10. März 2019 | 14:17

Antwort

von


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Bertha-von-Suttner-Straße 9
37085 Göttingen
Tel: 0551 70728-16
Web: https://rkm-goettingen.de/gero-geisslreiter-verwaltungsrecht
E-Mail: verwaltungsrecht@rkm-goettingen.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

[b]Der Geschäftsanteil einer GmbH ist grundsätzlich ein einzusetzender Vermögensgegenstand im Sinne des § 12 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches II (SGB II)[/b], siehe nur Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. August 2017 - L 7 AS 965/15 -, WKRS 2017, 28090. Dabei kommt es auf den Verkehrswert des Geschäftsanteils bei SGB II-Antragstellung an, § 12 Abs. 4 SGB II.

Die GmbH ist zwar eine eigenständige juristische Person. Gleichwohl gehören die Geschäftsanteile zum Privatvermögen der Gesellschafter. Das Jobcenter fordert die Unterlagen [i]der GmbH[/i] von Ihnen nicht in Ihrer Eigenschaft als Angestellter der GmbH, sondern als deren Inhaber. Das Jobcenter muss prüfen, ob der Verkauf der GmbH innerhalb des bevorstehenden Bewilligungszeitraumes möglich und zumutbar i.S.d. § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II ist und ob Sie eventuell Ansprüche gegen die GmbH geltend machen können (Gewinn- oder Vermögensausschüttung, Vorauszahlungen).

Nach [b]§ 60 des Sozialgesetzbuches I (SGB I)[/b] obliegt es Ihnen, zur Berechnung eines Leistungsanspruchs [b]Informationen zu geben und Unterlagen vorzulegen[/b]. Geschieht dies nicht, ist die Behörde nach § 66 SGB I berechtigt, die beantragte Leistung wegen fehlender oder unzureichender Mitwirkung abzulehnen.

Anders als beim Arbeitslosengeld I kommt es nicht entscheidend auf ein Beschäftigungsverhältnis zur GmbH und damit eine Beschäftigteneigenschaft an. Arbeitslosengeld II wird gewährt, wenn weder das Einkommen als Geschäftsführer noch das Vermögen (GmbH) den Lebensunterhalt sichern können.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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