Zuerst zur einfacheren Frage: Teilen Sie Ihrer Krankenkasse mit, daß Sie nach wie vor bei Ihrem Arbeitgeber angestellt sind. Soweit Sie im Besitz eines aktuellen Beleges hierüber sind (z.B. eine aktuelle Gehaltsabrechnung, auch wenn diese noch nicht gezahlt wurde), überlassen Sie der Krankenkasse eine Kopie hiervon. Alles Weitere regelt dann die Krankenkasse, Sie sind dort solange noch versichert, wie das Arbeitsverhältnis besteht.
Nun zu Ihrem Arbeitgeber: Wenn dieser Ihnen kein Gehalt mehr zahlt, ist dies ein Grund zur Kündigung, ohne dass die Arbeitsagentur Ihnen hierfür das Arbeitslosengeld sperren wird, was Sie allerdings vor einer Kündigung mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter Ihrer örtlichen Arbeitsagentur absprechen sollten. Auf den Erhalt von Insolvenzausfallgeld hat eine Kündigung keine Auswirkung, dieser Anspruch besteht regelmäßig für die letzten Beschäftigungsmonate, für die das Gehalt noch nicht gezahlt wurde, auch wenn der Insolvenzantrag dann tatsächlich erst später gestellt wird.
Haben Sie eigentlich schon einmal überlegt, selbst Insolvenzantrag gegen Ihren Arbeitgeber zu stellen? Ein Urteil über das Ihnen zustehende Gehalt ist hierfür nicht erforderlich, es genügt, daß Sie (etwa durch die Vorlage von Abrechnungen oder eine eidesstattliche Versicherung) glaubhaft machen, daß Ihnen noch eine Forderung zusteht, die der Arbeitgeber nicht mehr bezahlen kann. Entweder erfolgt die Zahlung dann sehr schnell oder aber das "Trauerspiel" mit Ihrem Arbeitgeber hat ein Ende.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
Nun zu Ihrem Arbeitgeber: Wenn dieser Ihnen kein Gehalt mehr zahlt, ist dies ein Grund zur Kündigung, ohne dass die Arbeitsagentur Ihnen hierfür das Arbeitslosengeld sperren wird, was Sie allerdings vor einer Kündigung mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter Ihrer örtlichen Arbeitsagentur absprechen sollten. Auf den Erhalt von Insolvenzausfallgeld hat eine Kündigung keine Auswirkung, dieser Anspruch besteht regelmäßig für die letzten Beschäftigungsmonate, für die das Gehalt noch nicht gezahlt wurde, auch wenn der Insolvenzantrag dann tatsächlich erst später gestellt wird.
Haben Sie eigentlich schon einmal überlegt, selbst Insolvenzantrag gegen Ihren Arbeitgeber zu stellen? Ein Urteil über das Ihnen zustehende Gehalt ist hierfür nicht erforderlich, es genügt, daß Sie (etwa durch die Vorlage von Abrechnungen oder eine eidesstattliche Versicherung) glaubhaft machen, daß Ihnen noch eine Forderung zusteht, die der Arbeitgeber nicht mehr bezahlen kann. Entweder erfolgt die Zahlung dann sehr schnell oder aber das "Trauerspiel" mit Ihrem Arbeitgeber hat ein Ende.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt