Antwort
vonRechtsanwältin Karin Plewe
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in der Schweiz besteht Krankenversicherungspflicht, unabhängig vom Einkommen. Allerdings müssen Sie sich um den Versicherungsvertrag selbst kümmern und diesen selbst bezahlen. Als Grenzgänger können Sie innerhalb von 3 Monaten eine Befreiung beantragen, sofern Sie eine private Krankenvollversicherung nachweisen, die in Deutschland und der Schweiz gilt.
Die weiteren Sozialabgaben für Rentenversicherung (AHV), Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung werden automatisch vom Arbeitslohn abgezogen. Die Höhe hängt von der Höhe des Lohns ab und ist bei der AHV progressiv gestaffelt, d.h. die niedrigeren Einkommen zahlen einen geringeren Prozentsatz als die höheren Einkommen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.ahv.ch.
Bei einem Grenzgänger wird ein pauschaler Steuersatz von 4,5% vom Lohn abgezogen. Bei Wohnsitz in Deutschland müssen Sie Ihr Einkommen auch in Deutschland versteuern, wobei Ihnen die o.g. in der Schweiz gezahlten 4,5% angerechnet werden.
Sofern Sie allerdings mindestens 60 Tage aus beruflichen Gründen in der Schweiz übernachten, können Sie in der Schweiz versteuern, obgleich der Wohnsitz in Deutschland liegt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin
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Rechtsanwältin Karin Plewe
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht
Ich muß mich also trotz festem Wohnsitz in Deutschland und permanentem Arbeiten aus Deutschland (kein Pendler!)in der Schweiz krankenversichern?
Alles andere zahle ich dann also auch in der Schweiz ein. Wird mir denn die in der Schweiz gezahlte Rentenversicherung wenigstens in Deutschland angerechnet? Was an Antwort noch offen war, ist, wer die Lohnsteuer abführt. Macht das der Arbeitgeber automatisch oder ist das individuelle Verhandlungssache? Ich danke schonmal vielmals für die Informationen.
Sehr geehrter Fragesteller,
ja, aber Sie können, wie erwähnt, die Befreiung beantragen, wenn Sie eine Versicherung in Deutschland nachweisen.
Wenn Sie mindestens ein Jahr in der Schweiz in die Rentenversicherung eingezahlt haben, dann erhalten Sie späer mal eine eigene Rente aus der Schweiz.
Die 4,5 % Steuer in der Schweiz führt der Arbeitgeber ab. Für die restliche Steuer, die Sie in Deutschland abführen müssen, erhalten Sie vom deutschen Finanzamt (sobald es von Ihrer Tätigkeit erfährt) einen Bescheid und müssen vierteljährliche Vorauszahlungen leisten (selbst zahlen).
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin