1. November 2024
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19:13
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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die Polizei wird Ihnen nicht weiterhelfen, da es eine rein privatrechtliche Streitigleit aus dem Vertragsverhältnis ist.
Die Information an die Rechtsanwaltskammer war schon der richtige Weg, wird aber vermutlich einige Zeit dauern, muss aber auch letztlich nicht unbedingt den gewünschten Erfolg bringen.
Nach Ihrer Sahcverhaltsdarstellung bleibt daher nach erfolgloser Fristsetzung dann nur die Klage beim Amtsgericht auf korrekte Rechnungsstellung an die UG verbunden mit der Feststellung, dass jeder Schaden der noch aus der verzögerten Rechnungsstellung eintreten wird, dann zu ersetzen ist, übrig.
Sie werden abber nachweisen müssen, dass die UG Auftraggeber und Rechnungsempfänger sein sollte; dazu muss man die näheren Umstände und Absprachen der Mandatserteilung kennen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg