Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
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E-Mail: mail@ra-raab.de
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
In Ihrem Fall handelt es sich um eine Situation, in der der Anwalt möglicherweise eine falsche Beratung gegeben hat, was als Schlechtleistung betrachtet werden könnte. Eine falsche Beratung durch einen Anwalt stellt eine Schlechtleistung dar, die den Anwalt grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet.
Sie haben bereits den richtigen ersten Schritt unternommen, indem Sie eine Zahlungsaufforderung unter Fristsetzung an den Anwalt gerichtet haben.
2.
Da der Anwalt Ihnen zunächst eine falsche Vorgehensweise empfohlen hat, könnte dies als Beratungsfehler gewertet werden.
Wenn Sie nachweisen können, dass der Anwalt Ihnen eine falsche rechtliche Einschätzung gegeben hat, die zu unnötigen Kosten geführt hat, könnten Sie einen Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Kosten haben.
3.
Sollte der Anwalt weiterhin die Rückzahlung verweigern, könnten Sie in Erwägung ziehen, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen oder Klage beim zuständigen Amtsgericht zu erheben. Dabei sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle relevanten Beweise für den Beratungsfehler und die entstandenen Kosten vorlegen können.
4.
Es wäre ratsam, die genaue rechtliche Grundlage und die Beweislage für Ihren Anspruch sorgfältig zu prüfen, um Ihre Erfolgsaussichten in einem möglichen Verfahren zu bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Guten Morgen und vielen Dank, der gesamte Schriftverkehr liegt vor incl. der Anschreiben an den Insolvenzverwalter die ja klar beweisen das er diesen fälchlicher Weise als "Gegner"
ausgesucht hat.
Ist es sinnvoll nun einen Anwalt ein zu schalten, der ihn im Vorfeld mal anspricht und ihn zur Vernuft bringt?
Danke und Gruß
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Basierend auf den bereitgestellten Informationen ist es durchaus sinnvoll, einen weiteren Anwalt einzuschalten, um den bisherigen Anwalt auf seinen möglichen Beratungsfehler hinzuweisen und ihn zur Rückerstattung der gezahlten Kosten zu bewegen.
2.
Es liegt nahe, dass eine falsche Beratung durch einen Anwalt eine Schlechtleistung darstellt, die grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet. Die Einschaltung eines weiteren Anwalts könnte helfen, den bisherigen Anwalt zur Vernunft zu bringen und eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, bevor weitere rechtliche Schritte unternommen werden müssen.
3.
Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Beweise, wie den Schriftverkehr mit dem Insolvenzverwalter, vorlegen können, um den Beratungsfehler nachzuweisen.
Ein neuer Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die Beweislage zu prüfen und die Erfolgsaussichten für eine Rückforderung der gezahlten Kosten zu bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt