Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
Grundsätzlich sind zwar Verträge einzuhalten. Aber hier spricht einiges dafür, dass Ihnen kostenlose SMS versprochen wurden und dann versteckt Kosten auferlegt werden.
Dies dürfte Ihnen das Recht geben. den Vertrag nachträglich zu beseitigen.
Erklären Sie – per Einschreiben – Die Anfechtung des Vertrages wegen Täuschung, hilfsweise wegen Irrtum. Machen Se vorsorglich von einem Widerrufsrecht gebrauch und kündigen Sie sicherheitshalber den evtl. geschlossenen Vertrag.
Sollte tatsächlich ein Mahnbescheid kommen, sollten Sie spätestens einen Kollegen mit der Detail-Prüfung beauftragen.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
Grundsätzlich sind zwar Verträge einzuhalten. Aber hier spricht einiges dafür, dass Ihnen kostenlose SMS versprochen wurden und dann versteckt Kosten auferlegt werden.
Dies dürfte Ihnen das Recht geben. den Vertrag nachträglich zu beseitigen.
Erklären Sie – per Einschreiben – Die Anfechtung des Vertrages wegen Täuschung, hilfsweise wegen Irrtum. Machen Se vorsorglich von einem Widerrufsrecht gebrauch und kündigen Sie sicherheitshalber den evtl. geschlossenen Vertrag.
Sollte tatsächlich ein Mahnbescheid kommen, sollten Sie spätestens einen Kollegen mit der Detail-Prüfung beauftragen.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de