15. August 2025
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01:34
Antwort
vonRechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Ihre Situation ist natürlich mehr als ärgerlich. Sie haben der Fahrschule von Anfang an klar mitgeteilt, dass die Fahrprüfung spätestens am 3. September stattfinden muss, und darauf basierend Ihr Vertrauen und finanzielle Mittel investiert. Die wiederholten Zusicherungen des Fahrlehrers, vor diesem Termin die Prüfung zu ermöglichen, begründen berechtigte Erwartungen Ihrerseits.
Rechtlich haben Sie allerdings allerdings Voraussicht nach das Problem, dass zum einen die Zusicherungen offenbar nur mündlich erfolgt sind, so dass sich diese nur schwer beweisen lassen werden. Die Fahrschule wird sich darauf zurückziehen, dass sie den Antrag schnellstmöglich eingereicht hat, nachdem alle Voraussetzungen erfüllt waren, man aber keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit und die Festsetzung der Prüfungstermin habe.
Will man die Fahrschule in die Haftung nehmen, muss man dies u.a. überprüfen, also feststellen, wann der Antrag eingereicht wurde und warum dies nicht ggf. eher geschehen ist.
Tatsächlich geht es aber ja primär darum, einen rechtzeitigen Prüfungstermin zu erhalten bzw. die Genehmigung einer Verlängerung zu erhalten.
Sie sollten die Fahrschule ggf. noch einmal schriftlich auffordern, für einen Prüfungstermin vor dem 3. September zu sorgen und dies entsprechend zu bestätigen.
Daneben sollten Sie tatsächlich versuchen, einen Termin bei der Führerscheinstelle zu erhalten, im eine Ausnahmegenehmigung von hier ja nur 1 Tag zu erhalten. Allerdings ist dies nur in Ausnahmefällen möglich (z.B. attestiert Krankheit über einen längeren Zeitraum o.ä.). Freie Termine werden laut der Führerscheinstelle offenbar morgens zwischen 7 und 8 Uhr eingestellt, so dass man hier ggf. schnell sein muss. Ansonsten wäre der Antrag eben schriftlich zu stellen, nur bleibt fraglich, ob dieser bis Anfang September auch bearbeitet wird.
Sprechen Sie im Übrigen mit der Fahrschule, ob Sie selbst ggf. noch andere Fahrschulen auf der Suche nach einem freien Prüfungstermin abklappern können. Vermutlich sind auch hier die Aussichten sehr gering, aber viele Möglichkeiten haben Sie ja nicht.
Aus rechtlicher Sicht ist tatsächlich nicht mehr als Verlängerungantrag möglich, um hier doch noch eine Prüfung nach dem 03.09. zu ermöglichen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers