Anfrage zur rechtlichen Beratung bezüglich Fahrschule

15. August 2025 00:18 |
Preis: 60,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um rechtliche Beratung bezüglich einer Situation mit einer Fahrschule, der ich am 3. Juni 2025 beigetreten bin. Ich habe mich in gutem Glauben eingeschrieben und von Anfang an ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich meine Fahrprüfung spätestens am 3. September 2025 ablegen muss.

Dies habe ich während meiner Fahrstunden mehrfach gegenüber meinem Fahrlehrer betont.
Der Fahrlehrer hat mir mehrfach zugesichert, dass ich mindestens eine Möglichkeit haben werde, die Prüfung vor diesem Termin abzulegen. Aufgrund dieser Zusicherungen habe ich darauf vertraut, dass die Fahrschule meine Prüfung entsprechend terminiert.

Kürzlich informierte mich der Fahrlehrer, dass meine Prüfung nun auf den 4. September 2025 terminiert wurde – also einen Tag nach der Frist. Er schlug vor, dass ich selbst beim Führerscheinstelle eine Verlängerung beantragen soll, während er versucht, einen Prüfungstermin bei einer anderen Fahrschule zu organisieren.

Soweit ich informiert bin, ist es beim Führerscheinstelle nicht einfach, eine Verlängerung zu beantragen. Man benötigt einen Termin, und derzeit beträgt die Wartezeit für einen Termin laut deren Website etwa zwei Wochen. Es ist daher praktisch unmöglich, dass ich die Verlängerung selbst rechtzeitig erhalte.

Sollte ich den Termin verpassen, müsste ich alles von vorne beginnen, was ich mir finanziell nicht leisten kann. Bisher habe ich über 5.000 Euro für Fahrstunden ausgegeben, sodass ein Verpassen des Termins für mich einen erheblichen finanziellen Verlust von mehreren Tausend Euro bedeuten würde. Darüber hinaus wäre die Situation für mich persönlich und psychisch sehr belastend.

Angesichts des nahenden Termins und der mehrfach gemachten Zusicherungen, die bisher nicht eingehalten wurden, bin ich unsicher, ob ich den aktuellen Versprechen des Fahrlehrers vertrauen kann. Ich möchte wissen, welche rechtlichen Schritte ich unternehmen kann, um sicherzustellen, dass ich meine Fahrprüfung rechtzeitig ablegen kann und meine Rechte gewahrt bleiben. Insbesondere interessiert mich Ihre Einschätzung, ob ich sofort rechtliche Schritte einleiten sollte, oder ob es vertretbar ist, zunächst abzuwarten, ob der Fahrlehrer sein Versprechen einhält.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Beratung.

Mit freundlichen Grüßen

Einsatz editiert am 15. August 2025 00:27
15. August 2025 | 01:34

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Ihre Situation ist natürlich mehr als ärgerlich. Sie haben der Fahrschule von Anfang an klar mitgeteilt, dass die Fahrprüfung spätestens am 3. September stattfinden muss, und darauf basierend Ihr Vertrauen und finanzielle Mittel investiert. Die wiederholten Zusicherungen des Fahrlehrers, vor diesem Termin die Prüfung zu ermöglichen, begründen berechtigte Erwartungen Ihrerseits.

Rechtlich haben Sie allerdings allerdings Voraussicht nach das Problem, dass zum einen die Zusicherungen offenbar nur mündlich erfolgt sind, so dass sich diese nur schwer beweisen lassen werden. Die Fahrschule wird sich darauf zurückziehen, dass sie den Antrag schnellstmöglich eingereicht hat, nachdem alle Voraussetzungen erfüllt waren, man aber keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit und die Festsetzung der Prüfungstermin habe.

Will man die Fahrschule in die Haftung nehmen, muss man dies u.a. überprüfen, also feststellen, wann der Antrag eingereicht wurde und warum dies nicht ggf. eher geschehen ist.

Tatsächlich geht es aber ja primär darum, einen rechtzeitigen Prüfungstermin zu erhalten bzw. die Genehmigung einer Verlängerung zu erhalten.

Sie sollten die Fahrschule ggf. noch einmal schriftlich auffordern, für einen Prüfungstermin vor dem 3. September zu sorgen und dies entsprechend zu bestätigen.

Daneben sollten Sie tatsächlich versuchen, einen Termin bei der Führerscheinstelle zu erhalten, im eine Ausnahmegenehmigung von hier ja nur 1 Tag zu erhalten. Allerdings ist dies nur in Ausnahmefällen möglich (z.B. attestiert Krankheit über einen längeren Zeitraum o.ä.). Freie Termine werden laut der Führerscheinstelle offenbar morgens zwischen 7 und 8 Uhr eingestellt, so dass man hier ggf. schnell sein muss. Ansonsten wäre der Antrag eben schriftlich zu stellen, nur bleibt fraglich, ob dieser bis Anfang September auch bearbeitet wird.

Sprechen Sie im Übrigen mit der Fahrschule, ob Sie selbst ggf. noch andere Fahrschulen auf der Suche nach einem freien Prüfungstermin abklappern können. Vermutlich sind auch hier die Aussichten sehr gering, aber viele Möglichkeiten haben Sie ja nicht.

Aus rechtlicher Sicht ist tatsächlich nicht mehr als Verlängerungantrag möglich, um hier doch noch eine Prüfung nach dem 03.09. zu ermöglichen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers

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