Antwort
vonRechtsanwalt Stefan Kolditz
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da ich davon ausgehe, dass Sie nun wissen möchten, was Sie tun können, will ich an dem von Ihnen bisher geschilderten Sachverhalt anknüpfen.
Sie geben an, dass sich Amazon nunmehr "Tod" stellt und Sie weder auf Anrufe noch Schreiben eine Reaktion erhalten. Sie sollten in jedem Fall (soweit noch nicht geschehen) an Amazon ein Schreiben mit Fristsetzung zur Zahlung senden.
Sollte diese Frist erfolglos verstreichen, könnten Sie gegen Amazon einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Hier müssen Sie aber damit rechnen, dass Amazon dagegen Rechtsmittel einlegen wird, sodass Sie dann, um den Anspruch weiter zu verfolgen, klagen müssten.
Soweit Sie einen Rückzahlungsanspruch haben, würden Sie dann im Gerichtsverfahren die Forderung und bisherigen Kosten zugesprochen bekommen und könnten dann notfalls auch gegen Amazon vollstrecken.
Es stellt sich jedoch die Frage, ob Sie diesen Weg, der mit Aufwand und Kosten verbunden ist, gehen wollen. Gerade unter dem Aspekt des Kosten-Nutzen-Verhältnisses, ist dies sehr fragwürdig. Das Prozessrisiko, also das Risiko in einem Klageverfahren zu verlieren und dann noch alle Kosten tragen zu müssen übersteigt den Forderungsbetrag um ein Vielfaches.
Soweit Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die die Kosten übernimmt, würde ich eher davon abraten.
Die oben beschriebenen Schritte wären aber die nächsten, die Sie gehen müssten, wenn Amazon sich weiterhin "todstellt".
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kolditz
(Rechtsanwalt)
Rechtsanwalt Stefan Kolditz