Sehr geehrter Fragesteller,
danke für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes unter Berücksichtigung des Einsatzwertes im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworten möchte:
Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass Sie für die Stühle eine Rechnung erhalten haben, die Sie per Nachnahme beglichen. Insoweit haben Sie sicher auch einen Zahlungsbeleg erhalten. Mit der Rechnung können Sie belegen, dass die Firma Sunrise GmbH Ihren Auftrag angenommen hat und der Zahlungsbeleg dient dem Nachweis, dass Sie die Rechnung tatsächlich beglichen haben.
Nunmehr haben Sie die Möglichkeit, Ihren Forderungen gegenüber der Sunrise GmbH gerichtlich geltend zu machen.
Da die Firma gar nicht reagiert, ist wohl davon auszugehen, dass hier ein gerichtliches Verfahren geboten erscheint.
Allerdings würde ich Ihnen raten, zunächst nochmals ein Schreiben an die Firma zu senden, in dem Sie ihr eine letzte Zahlungsfrist setzen.
Nach fruchtlosem Ablauf der Zahlungsfrist können Sie Ihre Forderungen entweder mit einem gerichtliches Mahnverfahren oder einer Klage geltend machen.
Ziel des Mahnverfahrens ist es nach einem Mahnbescheid, wenn der Gegner dagegen nicht widerspricht, einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken. Dieser stellt einen Titel dar, mit dem Sie gegen die Firma notfalls vollstrecken könnten.
Ziel des Klageverfahrens ist es ein vollstreckbares Urteil zu erwirken, mit dem Sie dann ebenfalls gegen die Firma vollstrecken könnten.
Das Mahnverfahren ist das kostengünstigere und schnellere Verfahren.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geboten zu haben.
Sollten Sie anwaltliche Hilfe bei der Geltendmachung Ihrer Forderungen benötigen, können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Thiede
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 02.10.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen