Amazon Kreditkarte

24. Februar 2016 20:10 |
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Kredite


Beantwortet von

Ich hatte 2015 die Amazon Visa Kreditkarte online bestellt und mit dieser seither für rund 2000 € bestellt. Da ich keine schriftlichen Vertragsunterlagen bekam, forderte ich sie telefonisch an. Man gab mir die Auskunft, dass ich dièse doch ausdrucken könne. Da mir die monatlichen Abbuchungen von insgesamt rund 140 € seitens der LBB und der Targobank über den Kopf wachsen (ich bin arbeitslos), frage ich mich nun, ob der Onlinevertrag in dieser Form überhaupt gültig ist und die Höhe der monatlichen Abbuchung angemessen.
25. Februar 2016 | 09:54

Antwort

von


(463)
Nürnberger Strasse 71
96114 Hirschaid
Tel: 095432380254
Tel: 017621155404
Web: https://www.ra-henning.biz
E-Mail: th@ra-henning.biz
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Da Sie den Kreditkartenvertrag online abgeschlossen haben, müsste die LBB die gesetzlichen Vorgaben beachtet haben - ansonsten könnten Sie noch ein Widerrufs recht haben. Zu den Vorgaben gehören sog. vorvertragliche Informationen und eine Widerrufsbelehrung, die Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden sein müssen. Als dauerhafter Datenträger gilt auch eine Email, nicht dagegen der Onlineinhalt einer Webseite. Daher sollten Sie prüfen ob Ihnen die Unterlagen per Email übermittelt wurden.
Sollte dies nicht der Fall sein und Ihnen ein Widerrufsrecht zustehen, könnten Sie sich durch dessen Ausübung aber nur von Gebühren und Zinsen befreien; den Kreditkartensaldo müssten Sie aber dennoch zurückführen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist

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