Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Wenn der Ehemann in ein Heim zieht, käme dies einer Trennung gleich. Man kann die Ehefrau, solange diese nicht unter Betreuung steht, nicht zwingen, ebenfalls ins Heim zu gehen. Augrund der Trennung wäre der Ehemann verpflichtet, seiner Frau Unterhalt zu zahlen. Sein Selbstbehalt wären 1050 € im Monat, diese Summe muss ihm verbleiben. Bevor die Frau Sozialleistungen beziehen könnte, müsste Sie zunächst Unterhalt verlangen. Das Sparbuch verbleibt bei der Ehefrau, je nach Höhe, müssten beim Unterhalt die Zinsen aber berücksichtigt werden.
Sollte das Sparbuch ein höheres Guthaben aufweisen, müsste man prüfen, ob Vermögen verwertet werden muss.
Je nach Gesundheitszustand, müsste man überlegen, ob nicht die Einrichtung einer Betreuung sinnvoll wäre und zwar für beide Ehegatten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Wenn der Ehemann in ein Heim zieht, käme dies einer Trennung gleich. Man kann die Ehefrau, solange diese nicht unter Betreuung steht, nicht zwingen, ebenfalls ins Heim zu gehen. Augrund der Trennung wäre der Ehemann verpflichtet, seiner Frau Unterhalt zu zahlen. Sein Selbstbehalt wären 1050 € im Monat, diese Summe muss ihm verbleiben. Bevor die Frau Sozialleistungen beziehen könnte, müsste Sie zunächst Unterhalt verlangen. Das Sparbuch verbleibt bei der Ehefrau, je nach Höhe, müssten beim Unterhalt die Zinsen aber berücksichtigt werden.
Sollte das Sparbuch ein höheres Guthaben aufweisen, müsste man prüfen, ob Vermögen verwertet werden muss.
Je nach Gesundheitszustand, müsste man überlegen, ob nicht die Einrichtung einer Betreuung sinnvoll wäre und zwar für beide Ehegatten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
9. Juni 2012 | 18:57
Guten Tag Herr Wöhler,
vielen Dank für Ihre Antwort. Es ist einfach schwer für mich, es ist meine Tante und ihr spät abgeheirateter Mann, der mir sehr leid tut, dass ich nicht mehr für ihn tun kann.
Vielen Dank nochmals und einen schönen Fußballabend wünscht Ihnen
Brigitte Link
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
9. Juni 2012 | 19:00
Vielen Dank, den wünsche ich Ihnen auch.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler