Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Ihnen der Mangel arglistig verschwiegen wurde, können Sie den Kaufvertrag anfechten, denn scheinbar handel es sich nicht nur um eine Nachlackierung, sondern um einen Unfallwagen. Zudem ist das Abklemmen lebensgefährlich und kein Mangel, sondern - warum auch immer - mutwillig ausgeführt, um irgendetwas zu verdecken. Ich wäre bei dem Wagen skeptisch.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Ihnen der Mangel arglistig verschwiegen wurde, können Sie den Kaufvertrag anfechten, denn scheinbar handel es sich nicht nur um eine Nachlackierung, sondern um einen Unfallwagen. Zudem ist das Abklemmen lebensgefährlich und kein Mangel, sondern - warum auch immer - mutwillig ausgeführt, um irgendetwas zu verdecken. Ich wäre bei dem Wagen skeptisch.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
14. Mai 2020 | 11:10
Verstehe ich es richtig, dass man gegen den Kaufvertrag, obwohl es ca 10 Monate her ist angehen sollte und nicht auf Nachbesserung bestehen sollte?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
14. Mai 2020 | 12:56
Grundsätzlich können Sie auch nachbessern lassen, dann sind wir in der Mängelgewährleistung - Problem ist, dass nach 6 Monaten nicht mehr die Vermutung gilt, der Mangel sei von Anfang an vorhanden - dann sind Sie in der Beweislast. Die Anfechtung ist ja erst ab Kenntnis möglich - vorher wussten Sie ja nichts davon. Bitte immer alles per Einschreiben or Fristsetzungen schicken.