Äußerungsbogen Zeuge
17. März 2023 16:46
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Preis:
35,00 €
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Verkehrsrecht
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Guten Tag,
Anfang Dezember letzten Jahres wurde ich durch zwei junge Männer im Auto hinter mir "belästigt", d.h. durch Hupen, Auffahren, Lichthupe usw. dazu gedrängt, schneller zu fahren als das Tempolimit vorgab. Als ich an einem Fußgängerüberweg (ich war Linksabbiegerin) hielt, um eine Fußgängerin vorbeigehen zu lassen, wurde weiter gehupt, so dass die Fußgängerin stehen blieb (obwohl sie grün hatte). Ich war vollkommen unter Druck und bin schließlich einfach stehen geblieben, so dass die beiden jungen Männer mich überholt haben, ich hatte den Eindruck dass sie auch Fotos von mir gemacht haben. Ich habe danach bei der Polizei angerufen um den Fall zu schildern und weil ich mich bedroht gefühlt habe, dort sagte man mir, ich solle Anzeige erstatten. Dies habe ich online gemacht (mit Angabe des Nummernschildes) und heute einen "Äußerungsbogen Zeugin/Zeuge" erhalten (dort steht "Straftat Nötigung §240 StGB" und "Versuch Nein"). Dort werden zusätzliche Fragen gestellt, z.B. ob ich den Fahrer auf einem Bild wiedererkennen würde und ob ich durch den Überholvorgang geschnitten oder gefährdet wurde.
Ich würde den Fahrer wohl eher nicht wiedererkennen, da ich ihn nur im Rückspiegel gesehen habe und abgesehen von allgemeinen Merkmalen (Haare, Bart usw.) nichts angeben könnte.
Ich habe noch nie einen solchen Bogen erhalten und bin nun etwas verunsichert. Wie ist der Ablauf in einer solchen Angelegenheit? Wurde die Anzeige bereits an den Fahrer weitergeleitet oder wird darüber noch entschieden (evtl. auf Basis meiner Äußerungen)? Denken Sie dass der Fall überhaupt weiter verfolgt wird wenn ich den Fahrer nicht identifizieren kann? Ich muss gestehen, dass ich tatsächlich noch immer ein wenig verängstigt bin wegen dieser beiden Männer.
Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Die Zusendung eines Zeugenfragebogens ist die übliche Vorgehensweise, wenn man Anzeige erstattet.
Auf dem Zeugenfragebogen werden eine Reihe von Fragen gestellt, die Sie wahrheitsgemäß beantworten müssen.
Das heißt, Sie arbeiten Frage für Frage ab und sagen, was Sie wissen.
Wenn Sie den Fahrer vermutlich nicht wiedererkennen würden, geben Sie an, dass Sie den Fahrer nicht wiedererkennen. Hier bedarf es keiner großartigen Überlegungen oder irgendeiner Taktik, Sie müssen die Fragen nur wahrheitsgemäß beantworten.
2.
Spekulationen darüber, wie die Sache weiter fortgeführt wird, sind letztlich müßig. Hier muss man einfach sagen, dass man derzeit bezüglich des weiteren Fortgangs nichts weiß.
Sie wissen nicht, wie sich der Fahrer äußert, Sie wissen nicht, ob aufgrund Ihrer Aussagen auf dem Zeugenfragebogen überhaupt eine Strafverfolgung Sinn macht, so dass Sie einfach abwarten müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt