13. August 2010
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10:42
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Soweit nur die Rechnung kam und Sie noch nichts bezahlt haben, ist noch alles gut. Sie können dann die Zahlungsaufforderung ignorieren. Das Unternehmen wird Sie zwar sicher nochmal anschreiben und anmahnen. Aber auch das können Sie dann ignorieren. Selbst wenn das Unternehmen dann ein Inkassobüro einschalten sollte, könnten Sie dies unbeachtet lassen.
Spannend würde es erst werden, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrifft. Soweit wird es aber nicht kommen, da sich die betrügerischen Unternehmen dann in einem Gerichtsprozess unter die Lupe nehmen lassen müssten.
Soweit Sie hier auf der Rechnung eine Adresse oder sonstige Kontaktdaten der Gegenseite haben, setzen Sie ein Schreiben auf und weisen die Forderung zurück.
Des Weiteren gehen Sie auch zur Polizei und erstatten Anzeige wegen (versuchtem) Betrug.
Auch können Sie zur Verbraucherschutzzentrale vor Ort gehen und den Vorfall dort melden.
Im Ergebnis brauchen Sie hier nichts zu befürchten. Sie müssen nicht an das unseriöse Unternehmen zahlen.
Rechtsanwalt Steffan Schwerin