6. Oktober 2016
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09:53
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei Fotos von Menschen sind immer zwei Rechtsbereiche zu beachten: Einerseits die Urheberrechte des Fotografen an dem Foto, andererseits die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person (Recht am eigenen Bild). Ohne Einwilligung des Fotografen darf die abgebildete Person das Foto nicht benutzen, auch nicht für private Zwecke auf seiner Homepage etc. veröffentlichen und erst recht nicht verkaufen. Ohne Einwilligung der abgebildeten Person dürfen Sie aber ebenfalls das Foto nicht nutzen. Und Ihre Kundin darf das Foto nur nutzen, wenn das Einverständnis der abgebildeten Person vorliegt und Sie als Urheberin Ihre Nutzungsrechte an Sie abtreten.
In der Tat sollte daher sowohl ein schriftliches Einverständnis eingeholt als auch die Rechte an die Kundin schriftlich abgetreten werden und die von Ihnen erwähnten Punkte dort ausdrücklich geregelt werden. Gerne kann ich Ihnen dies kurz vorformulieren. Da Sie eine öffentliche und keine vertrauliche Anfrage gestellt haben, kann ich hier leider keine Dateien anhängen. Bitte schreiben Sie mir eine kurze E-Mail an meine Kanzleiadresse info@jan-wilking.de, damit ich Ihnen diese direkt per E-Mail zusenden kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking