Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund Ihrer Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.
Das Vorbringen des gegnerischen Rechtsanwalts ist in soweit korrekt. Insofern sind Sie verpflichtet die Unterlassungserklärung – zumindest nach der Ziff. 1 – abzugeben. Allenfalls die Höhe des Streitwertes von 10.000 € ist zu überprüfen. Die Höhe des Streitwerts ist davon abhängig, welches Interesse der Berechtigte, hier der Inhaber des Fitnessstudios, an der Sache hat. Bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten ist meist mindestens von einem Streitwert von 5000 € auszugehen. Nur in geringen Ausnahmefällen – bspw. wenn die Verletzung durch einen Privaten und nur in ganz geringem Umfang begangen wird – kann ein Streitwert darunter angenommen werden. Da Sie selbst Gewerbetreibender sind, wird also auch ein Gericht mindestens einen Streitwert von 5000 € annehmen.
Der Betreiber des Fitnessstudios übernimmt nach Ihren Angaben eventuell die Hälfte der Kosten. Da wie oben gezeigt, aller Wahrscheinlichkeit nach auch von einem Gericht mindestens ein Streitwert von 5000 € angesetzt werden würde, sollten Sie versuchen, mit dem Inhaber des Fitnessstudios hierüber eine endgültige Einigung zu treffen und diese auch schriftlich fixieren.
Zur Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens und den damit verbundenen Kosten, beachten Sie unbedingt die gesetzte Frist. Versuchen Sie vor diesem Termin eine Einigung mit dem Inhaber des Fitnessstudios zu treffen.
Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Götten
(Rechtsanwältin)
aufgrund Ihrer Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.
Das Vorbringen des gegnerischen Rechtsanwalts ist in soweit korrekt. Insofern sind Sie verpflichtet die Unterlassungserklärung – zumindest nach der Ziff. 1 – abzugeben. Allenfalls die Höhe des Streitwertes von 10.000 € ist zu überprüfen. Die Höhe des Streitwerts ist davon abhängig, welches Interesse der Berechtigte, hier der Inhaber des Fitnessstudios, an der Sache hat. Bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten ist meist mindestens von einem Streitwert von 5000 € auszugehen. Nur in geringen Ausnahmefällen – bspw. wenn die Verletzung durch einen Privaten und nur in ganz geringem Umfang begangen wird – kann ein Streitwert darunter angenommen werden. Da Sie selbst Gewerbetreibender sind, wird also auch ein Gericht mindestens einen Streitwert von 5000 € annehmen.
Der Betreiber des Fitnessstudios übernimmt nach Ihren Angaben eventuell die Hälfte der Kosten. Da wie oben gezeigt, aller Wahrscheinlichkeit nach auch von einem Gericht mindestens ein Streitwert von 5000 € angesetzt werden würde, sollten Sie versuchen, mit dem Inhaber des Fitnessstudios hierüber eine endgültige Einigung zu treffen und diese auch schriftlich fixieren.
Zur Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens und den damit verbundenen Kosten, beachten Sie unbedingt die gesetzte Frist. Versuchen Sie vor diesem Termin eine Einigung mit dem Inhaber des Fitnessstudios zu treffen.
Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Götten
(Rechtsanwältin)