Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ob die Abmahnung berechtigt ist, lässt sich so ohne Weiteres nicht feststellen.
Wenn der Mandant der gegnerischen Kanzlei Rechteinhaber ist und Sie haben sein Recht verletzt, dann ist die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt.
Allerdings dürfte der Streitwert mit 100.000 Euro wie so oft überzogen sein.
Sie können dann bei der Netto Discount AG Schadensersatz geltend machen, wenn sich die Rechtsverletzung bestätigt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen