Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sie werden den Hund nicht zurückgeben müssen.
Die Verkäuferin ist nicht berechtigt,den Vertrag ohne Gründe einfach aufzulösen.
Der Vertrag ist bindend und wenn dieser für 6 Jahre vereinbart war, besteht kein Anspruch jetzt einfach den Hund zurückzufordern.
Nutzen Sie die Nachfragefunktion, damit der Vertrag bekannt wird.
Nach ihrer Darstellung jedenfalls wird der Hund nicht herausgegeben werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Der Co Owner Vertrag wurde ja aufgelöst.
Der neue Vertrag ist ein normaler Kaufvertrag für die Summe von 2200 Euro. Da ich den Restbetrag von 750 Euro erst heute bezahlt habe, habe ich ja den Vertrag erst heute erfüllt. Bis gestern hatte die Züchterin ja nur die angezahlte Summe von 1450 Euro. Die ganze Summe wurde ja auf Ende November vereinbart. Die Züchterin hat mir heute die angezahlten 1450 Euro zurück überwiesen und gesagt, dass der Vertrag jetzt hinfällig ist, weil ich vertragsbrüchig geworden bin. Ich habe daraufhin den ganzen Betrag von 2200 Euro sofort zurück auf ihr Konto überwiesen und erklärt, dass ich mit der Auflösung des Kaufvertrages nicht einverstanden bin und der Kaufvertrag ja jetzt erfüllt ist.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
das haben Sie genau richtig gemacht.
Es verbleibt dabei, dass Sie den Hund nicht zurückgeben müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle