Abgabe Hund

| 16. Dezember 2019 18:31 |
Preis: 45,00 € |

Tierrecht, Tierkaufrecht


Beantwortet von


19:27
Vor 1 3/4 Jahren habe ich einen Welpen als Co Owner zu mir genommen. Im Oktober wollte die Züchterin, dass ich den Hund vor Ablauf der 6 Jahre kaufen sollte oder ich ihn zurückgegeben müsste. Wir vereinbarten eine Summe von 2200 Euro bis Ende November. Mir war es möglich 1450 Euro bis Ende November zu bezahlen. Heute hat mir die Züchterin geschrieben, dass der Kaufvertrag aufgelöst wird und ich den Hund abgeben muss. Durch Hilfe meiner Familie habe ich heute per Echtzeit dem fehlenden Betrag auf ihr Konto überwiesen. Muss ich den Hund trotzdem abgeben ? Sie sagt, dass sie mir das Geld zurück überweisen wird und der Hund zum o1.01.20 zu ihr gebracht werden muss.
Was kann ich machen?
16. Dezember 2019 | 19:10

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

Sie werden den Hund nicht zurückgeben müssen.

Die Verkäuferin ist nicht berechtigt,den Vertrag ohne Gründe einfach aufzulösen.

Der Vertrag ist bindend und wenn dieser für 6 Jahre vereinbart war, besteht kein Anspruch jetzt einfach den Hund zurückzufordern.

Nutzen Sie die Nachfragefunktion, damit der Vertrag bekannt wird.

Nach ihrer Darstellung jedenfalls wird der Hund nicht herausgegeben werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 16. Dezember 2019 | 19:22

Der Co Owner Vertrag wurde ja aufgelöst.
Der neue Vertrag ist ein normaler Kaufvertrag für die Summe von 2200 Euro. Da ich den Restbetrag von 750 Euro erst heute bezahlt habe, habe ich ja den Vertrag erst heute erfüllt. Bis gestern hatte die Züchterin ja nur die angezahlte Summe von 1450 Euro. Die ganze Summe wurde ja auf Ende November vereinbart. Die Züchterin hat mir heute die angezahlten 1450 Euro zurück überwiesen und gesagt, dass der Vertrag jetzt hinfällig ist, weil ich vertragsbrüchig geworden bin. Ich habe daraufhin den ganzen Betrag von 2200 Euro sofort zurück auf ihr Konto überwiesen und erklärt, dass ich mit der Auflösung des Kaufvertrages nicht einverstanden bin und der Kaufvertrag ja jetzt erfüllt ist.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. Dezember 2019 | 19:27

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

das haben Sie genau richtig gemacht.

Es verbleibt dabei, dass Sie den Hund nicht zurückgeben müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

Bewertung des Fragestellers 16. Dezember 2019 | 19:50

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 16. Dezember 2019
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