25. Juni 2008
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11:00
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sie haben mich gefunden und an dieser Stelle auch vielen Dank an die Kollegen, die die Frage wieder freigegeben haben.
Ihre Bedenken sind nicht von der Hand zu weisen, da der Sachverständige ein Angestellter der Versicherung ist. Hier sollten Sie vor Besichtigung darauf drängen, dass zunächst einmal objektive Merkmale geannnt werden.
Es sollte dann weiter darauf gedrängt werden, dass ein neutraler Sachverständiger, sei es von der DEKRA etc. den Zustandsbericht des Fahrzeuges aufnimmt. Dafür werden Ihnen die Merkmale genannt.
Ohne diese Merkmale würde ich auch aus den von Ihnen selbst genannten Bedenken eine Begutachtung verweigern.
Es ist so, dass die Versicherung hier ihr Eigentumsrecht darlegen und beweisen muss, wobei zur Darlegung auch natürlich gehört, dass vorab eben objektive Merkmale genannt werden.
Gerichtsverwertbar wären die festgetsellten Merkmale aber auf jeden Fall. Auch wenn es sich um einen Angestellten der Versicherung handelt, ist dieses kein Grund für das Gericht, diesen Beweisantritt zu verweigern.
Daher solten Sie vorab darauf drängen, dass entsprechende Merkmale genannt werden.
Hier ist sicherlich sinnvoll zu diesem Zeitpunkt einen Kollegen vor Ort einzuschalten, damit dieser weitere Korrespondenz mit der Versicherung führen und gegebenenfalls auch an der Begutachtung teilnehmen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle