20% Stornogebühr bei Internetkauf in Österreich

9. Februar 2007 10:37 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internationales Recht


Beantwortet von


13:36
Wir haben am 16.01.2007 für unsere Eigentumswohnung ca. 82qm Parkettboden bei einem Anbieter in Österreich bestellt. Die Lieferung ist bisher auf unseren eigenen Wunsch hin noch nicht erfolgt, da uns die Wohnung noch nicht übergeben wurde. Eine Zahlung/Anzahlung wurde bisher auch noch nicht an o.g. Anbieter geleistet.

Gefunden haben wir den Anbieter über dessen Webseite. Der eigentlich Vertragsschluß erfolgte per Email. Der Anbieter hat uns eine Auftragsbestätigung zugesandt, die wir unterschrieben per Email (als PDF Anhang) zurück gesendet haben. Analog erfolgt die Bestätigung des Auftrags durch den Anbieter. Wir wurden zu keiner Zeit über ein bestehendes Widerrufrecht oder die AGB´s des Anbieters informiert. Weder per Email, noch per Post/Fax oder in irgendeiner anderen Form.

Inzwischen haben wir hier vor Ort (Hamburg) einen Anbieter gefunden, der den Boden günstiger liefern könnte und haben daher o.g. Anbieter erklärt, daß wir den Auftrag stornieren möchten. Darauf hin wurden uns 20% Stornogebühren angedroht.

Meine Fragen:
1. Besteht das deutsche Widerrufsrecht im vorliegenden Fall auch, wenn der Vertragspartner in Österreich ansässig ist. Steht uns ein gesetzliches Widerrufsrecht zu?
2. Ist die Berechnung einer Stornogebühr i.H.v 20% zulässig?
3. Falls nein, welche Höhe der Stornogebühr ist angemessen.

Vielen Dank im voraus.

9. Februar 2007 | 12:04

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail: mail@anwaltskanzlei-dotterweich.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:


Im deutschen wie im österreichischen Recht gibt es aufgrund der Richtlinie der EU ein Widerrufsrecht von zwei Wochen ab Vertragsschluss. Allerdings könnte die Berechnung der Stornogebühr zulässig sein, da der Oberste Gerichtshof Österreichs bereits 20% des Kaufpreises für angemessen erachtet hat. Für eine abschließende Beurteilung bedarf es der Einsicht in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Vertragspartners aus Österreich und der Kenntnis des zeitlichen Ablaufes des Geschäftes. Diesbezüglich sollten Sie einen Kollegen vor Ort aufsuchen.

Ich bedaure, Ihnen keine für Sie günstigeres Ergebnis mitteilen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 9. Februar 2007 | 12:53

Sehr geehrter Herr Böhler,

danke für die Antwort, bezug nehmend auf Ihre Aussage, daß es zur abschliessenden Beurteilung der Einsicht in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners wäre für uns relevant, inwiefern diese für uns überhaupt gültig sind. Wie erläutert, wurden wir zu keinem Zeitpunkt seitens des Vertragspartners über unser Wiederrufsrecht belehrt oder uns die AGB´s angezeigt. Ich habe auf Ihre Antwort hin die Webseite des Anbieters durchforstet und auch dort gibt es keine Widerrufsbelehrung oder AGB´s, über die ich mich informieren könnte.

Insofern meine Frage, wie können die AGB´s für uns gültig sein, wenn wir bisher keine Möglichkeit hatten, diese einzusehen. Ein Nachweis hierüber ist uns möglich.

Vielen Dank.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. Februar 2007 | 13:36

Sehr geehrter Fragesteller,

zur Überprüfung der Umstände des Vertragsschlusses sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt vor Ort einschalten. Ist nirgendwo ein entsprechender Hinweis erfolgt, sollten Sie die Stornogebühr zuvor nicht bezahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(910)

Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail: mail@anwaltskanzlei-dotterweich.de
RECHTSGEBIETE
Miet- und Pachtrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...