14 Jähriger entwendet Wagen

| 27. März 2009 19:48 |
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Strafrecht


Beantwortet von


11:37
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
bitte um Ihre Hilfe zur Beantwortung folgende(r) Rechtsfrage(n): Mein Sohn 14 Jahre wird beschuldigt, zusammen mit seinem 17 Jahre alten Freund zwei Mercedes Sprinter aus einer Halle entwendet zu haben. Sie sollen damit gefahren sein und seitlich parkende Autos beschädigt haben. Dann haben sie die Fahrzeuge stehen lassen und sind weg. Laut Polizeibrief sind die Fingerabdrücke meines Sohnes nur an der Fahrertür. Mein Sohn leugnet alles ab. Die Polizeiliche Vernehmung ist nächste Woche. Was soll ich tun? Muss ich für den Schaden aufkommen? Was passiert mit meinem Sohn?

Mit freundlichen Grüßen
27. März 2009 | 21:09

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Als erstes rate ich dringend, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, damit dieser Einsicht in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten nehmen kann. Auf keinen Fall sollte Ihr Sohn bei der Polizei eine Aussage machen. Hierzu ist Ihr Sohn auch nicht verpflichtet.


2.

Für den Schaden, sollte Ihr Sohn diesen verursacht oder mitverursacht haben, brauchen Sie nicht aufzukommen. Allerdings sollte man Folgendes zumindest bedenken: Wenn Ihr Sohn für den Schaden verantwortlich oder mitverantwortlich ist, haftet er zivilrechtlich auf Schadenersatz. Um den Eintritt der Verjährung zu verhindern, wird der Geschädigte vermutlich einen vollstreckbaren Titel (Urteil oder Vollstreckungsbescheid) anstreben. Aus diesem Titel könnte dann 30 Jahre lang vollstreckt werden. Der Gläubiger wird folglich versuchen, später die Zwangsvollstreckung gegen Ihren Sohn zu betreiben. Um zu verhindern, daß der Sohn bereits mit Schulden in das Berufsleben startet, ist es zumindest eine Überlegung wert, sich ggf. mit dem Geschädigten zu einigen.


3.

Mit welcher Sanktion Ihr Sohn rechnen muß, hängt davon ab, was man ihm nachweist. Ob und ggf. in welcher Weise Ihr Sohn an der Tat beteiligt ist, läßt sich anhand der Sachverhaltsschilderung nicht ersehen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 27. März 2009 | 21:25

Vielen Dank für das schnelle Antworten. Soeben habe ich erfahren, das der Freund meines Sohnes heute die Aussage hat machen müssen. Er hat ausgesagt, beide, er und mein Sohn haben die Tat begangen. Er habe die Schlüssel aus der Halle genommen nach dem das Schloß aufgebrochen wurde. Die Sprinter geöffnet und damit eine Strecke gefahren sind, er die seitlich geparkten Autos beschädigt habe. Dann sind beide aufeinander gestoßen, haben die Sprinter stehen lassen und sind weg gelaufen. Meine Sorge war, das mein Sohn eingesperrt wird oder/und wir den Schaden bezahlen müssen. Der Freund hat gesagt er müsse laut Polizei Zivildienst leisten. Wird es trotzdem zu einer Gerichtsverhandlung kommen?
Soll mein Sohn nun auch die Wahrheit sagen? Ich danke Ihnen vielmals für die sehr schnelle Antwort. Ein wenig, aber leider nur ein wenig beruhigter bin ich. Wahrscheinlich kommt noch eine Menge auf mich zu. Außer den Schmerz und die Entäuschung über das ganze.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. März 2009 | 11:37

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Wenn ich unterstelle, daß die Aussage des Freundes der Wahrheit entspricht, sollte Ihr Sohn überlegen, ein Geständnis abzulegen. Allerdings sollte das weitere Vorgehen mit dem Rechtsanwalt, dessen Einschaltung ich dringend empfohlen hatte, abgestimmt werden.

Zu einer Gerichtsverhandlung wird es aller Voraussicht nach kommen, da nicht ersichtlich ist, weshalb das Verfahren eingestellt werden sollte. Schließlich entscheidet auch nicht die Polizei darüber, welche Sanktionen in einem solchen Fall verhängt werden. Die Polizeibeamten werden dem Freund Ihres Sohnes lediglich aus eigener Einschätzung ihre Meinung, wie die Sache wohl ausgehen könne, mitgeteilt haben. Dabei meinen die Beamten, daß wohl die Ableistung von Sozialstunden verhängt werden würde.

In einem Fall kann ich Sie beruhigen: Ins Gefängnis wird Ihr Sohn nicht kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 27. März 2009 | 21:42

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