§261 Abs. 1

| 15. September 2016 16:16 |
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Strafrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich war bei einer ausl. Firma als Geschäftsführer beschäftigt. Aus dieser Zeit (Ca. 10 Jahren) wurden eine Summe von Ca. 43,000€ aus ausstehende Lohn und Gehalt angesammelt.
Ich bin nun offiziell aus der Firma ausgeschieden( Ca. 1,5 Monate). Nun hat die Fa. angefangen meine Förderungen nach und nach auszugleichen. Daher hat mir einige Male Geld zukommen lassen aus Ausland.
Diese habe ich auf mein Konto eingezahlt.
Zuletzt hat mir durch eine/n Unbekannte/n mir Ca. 4000,00€ überwiesen.

Nun hat mich meine Hausbank das Konto gesperrt und mich bei der Polizei angezeigt wegen "Geldwäsche", obwohl diese überhaupt nicht der Fall ist.

Die Gelder sind aus meine ausgebliebene Gehalt und sind bereits versteuert.
Diese hat auch zuletzt der Steuerberater auch bescheinigt.

Soll ich nun einen Anwalt nehmen oder die Fragebögen von LKA beantworten.

Vielen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Wenn Sie als Beschuldigter dazu aufgefordert wurden, Angaben zu dem Sachverhalt zu machen, so hätten Sie zunächst über Ihre Rechte als Beschuldigter belehrt werden müssen.

Grundsätzlich rate ich Ihnen dazu, zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen. Dies können Sie nur über einen Rechtsanwalt machen. Ohne den Inhalt der Akte zu kennen, sollten Sie keine Angaben gegenüber der Ermittlungsbehörden machen. Insofern rate ich Ihnen, einen Rechtsanwalt vor Ort aufzusuchen, der Sie in dieser Angelegenheit berät und vertritt. Eine Stellungnahme kann dann durch den Rechtsanwalt abgegeben werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegen gebrachte Vertrauen. Bei Rückfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion verwenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Elena Ronimi
Rechtsanwältin
Rückfrage vom Fragesteller 15. September 2016 | 17:34

Sehr geehrter Frau Ronimi Rechtsanwalt,

vielen Dank für Ihre Tipps.

Dieses Thema fällt unter welschem Fachgebiet?

D.h., bei welschem/er Anwalt/in soll ich mich melden?

Zum Glück habe ich eine Rechtsversicherung und dadurch kann ich es mir leisten.

Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. September 2016 | 17:45

Ihre Angelegenheit fällt in den Bereich des Strafrechts, sodass Sie sich einen Rechtsanwalt suchen sollten, der im Strafrecht tätig ist.

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, sollten Sie vorher bei dieser erfragen bzw. kann das dann auch der für Sie tätige Anwalt machen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen,

Elena Ronimi
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 15. September 2016 | 17:39

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