Antwort
vonRechtsanwalt Evgen Stadnik
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07743 Jena
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Erteilung einer Fiktionsbescheinigung bei der Beantragung der Verlängerung des Aufenthaltstitels ist nichts ungewöhnliches. Sie fingiert den legalen Aufenthalt für die Zeit des Ablaufs des bisherigen Aufenthaltstitels und der Erteilung der Verlängerung. Viele Ausländerbehörden arbeiten gegenwärtig im Notbetrieb. Insofern könnte es sein, dass aufgrund des Personalengpasses Ihnen zunächst eine Fiktionsbescheinigung erteilt worden ist. Diese hat aber an sich nichts negatives.
Was hier allerdings auffällig ist, dass Sie bereits im Juli 2020 die Verlängerung des Aufenthaltstitels beantragt haben. Grds. steht der Behörde ein Zeitraum von drei Monaten zur Seite um über einen entscheidungsreifen Vorgang zu entscheiden. Entscheidungsreif heißt, dass sämtliche Unterlagen vorgelegt und Rechtsfragen geklärt sind. Ich empfehle Ihnen der Ausländerbehörde eine Frist von zwei Wochen für die Verlängerung der Aufenthaltstitel einzuräumen und eine Untätigkeitsklage anzudrohen.
Abschließend darf ich Ihnen mitteilen, dass die Aussage der Ausländerbehörde, dass mit der Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG der Grenzübertritt nicht möglich sein sollte, nicht zutrifft. Dies ist lediglich bei der Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 AufenthG der Fall.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Evgen Stadnik
Guten Tag Herr Stadnik gegen die Fiktionsbescheinigung ist es möglich einen Wiederspruch zu machen?& Ist es schlimm für meinen Aufenthalts recht in
Bundesrepublik Deutschland?
Meine Unterlagen die ich abgeben sollte habe ich schon 3 Monate davor gegeben in Mitte Juni. Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Sehr geehrter Fragesteller,
eine Fiktionsbescheinigung ist überhaupt nicht schlimm und beeinflusst auch nicht Ihren Aufenthalt in Deutschland. Etwas anderes wäre es bei einer Duldung, was aber etwas ganz anderes ist.
Wie bereits erwähnt, sollten Sie der Behörde die Untätigkeitsklage androhen. Gerne können Sie mich diesbezüglich auch telefonisch in der Kanzlei erreichen.
Ich hoffe Ihre Frage abschließend beantwortet zu habe und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
RA Stadnik