widerruf Generalvollmacht durch einen Bevollmächtigten

1. Juli 2018 16:26 |
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Familienrecht


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Zusammenfassung

Wie kann ich eine notariell beglaubigte Generalvollmacht für meine Tante widerrufen, die ich zusammen mit meiner Schwester besitze?

Eine notariell beglaubigte Vollmacht behält ihre Gültigkeit bis sie widerrufen oder zurückgegeben wird. Die Probleme bei der Vollmacht stellen sich im Außenverhältnis wenn der Vollmachtgeber die Vollmacht widerruft der Vollmachtnehmer die Vollmacht aber weiter nutzt. Wollen Sie die Vollmacht loswerden, müssen Sie den Vollmachtgeber informieren und die Ausfertigung der Vollmachtsurkunde dem Notar zurückreichen.

Hallo,
zusammen mit meiner Schwester besitze ich die Generalvollmacht für meine Tante, aufgesetzt von einem Notar. Dadurch, dass ich mich vermehrt um sie kümmere, merke ich erst jetzt, wie schwierig sie ist. Nun möchte ich die Generalvollmacht widerrufen. So setzt sie z.B. trotz erheblichem Vermögen kein Testament auf, demnach werden Neffe und Nichte das Vermögen erben, die sie nicht einmal kennen. Dann sollen die sich doch auch kümmern... Reicht es aus, der Tante die Vollmacht einfach zurückzugeben oder was muss ich machen. Die Angaben im Netz sind da sehr wiedersprüchlich.
Vielen Dank für Ihre Antwort !
1. Juli 2018 | 16:53

Antwort

von


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63667 Nidda
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Eine Vollmacht ist wirksam unabhängig davon ob sie vom Notar beglaubigt wurde oder nicht.
Die notariell beglaubigte Vollmacht behält ihre Gültigkeit bis sie widerrufen oder zurückgegeben wird. Die großen Probleme bei der Vollmacht stellen sich im Außenverhältnis wenn der Vollmachtgeber die Vollmacht widerruft der Vollmachtnehmer die Vollmacht aber weiter nutzt. In Ihrem Fall ist diese Problematik ja gerade nicht gegeben. Vereinfacht gesagt kann sie niemand zwingen die Vollmacht auch auszuüben.
Sollten Sie die Vollmacht aber "loswerden" wollen müssen Sie den Vollmachtgeber informieren und die Ausfertigung der Vollmachtsurkunde dem Notar zurückreichen.

Ich gehe davon aus dass sie und Ihre Schwester jeweils alleine vertretungsbefugt sind. Sollten Sie gemeinsam vertretungsbefugt sein, sollten Sie sich mit ihrer Schwester abstimmen, da bei gemeinsamer Vertretungsbefugnis auch ihre Schwester als Bevollmächtigter wegfallen würde.

ich hoffe Ihre Frage umfassend beantwortet zu haben. Sollte dies nicht der Fall sein müssen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


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